Ögkv Forderungen umgesetzt
Gesundheits und Krankenpflege Reform

- hochgeladen von Thomas Engl
Ögkv - Nach der Erstverordnung von Medizinprodukten ist nun auch die Erstverordnung von Medikamenten möglich.
Gemäß dem neuen § 15b im GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dürfen Angehörige des gehobenen Dienstes in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege sowie Pflegeinterventionen und -prophylaxen Arzneimittel verordnen. Zudem dürfen Arzneimittel nun solange durch DGKP (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen) weiterverordnet werden, bis sich die Patientensituation ändert und eine Rückmeldung an den Arzt erforderlich ist.
Eine weitere langjährige Forderung wurde durch die Abänderung der Delegationsaufzählung erfüllt. Bisher waren die Kompetenzen im Gesetz ausdrücklich aufgezählt, was den täglichen Arbeitsalltag erschwerte. Nun dürfen diplomiertes Gesundheitspersonal alle Tätigkeiten bis zum Ärztevorbehalt ausführen, ohne bei jedem Schritt zu überprüfen, ob er in der gesetzlichen Aufzählung enthalten ist. Außerdem können DGKP Patient:innen im Bereich ihrer medizinischen Kompetenz beraten, betreuen und begleiten. ÖGKV-Präsidentin Elisabeth Potzmann äußerte sich positiv über diesen Schritt der Pflegereform, der wichtige Forderungen berücksichtigt und die professionelle Pflege in Österreich internationalen Standards angleicht.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle betrifft die Spezialisierungen. Fachhochschulen und Universitäten können künftig spezialisierte Ausbildungen mit einem Mindestumfang von 60 ECTS anbieten, beispielsweise für Anästhesie oder OP-Pflege. Die Standard Operating Procedure (SOP) bleiben weiterhin eine wichtige Säule der Qualitätssicherung.
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