Kleingarten Heiligenstadt: Leserin wünscht sich mehr Bäume und weniger hohe Zäune
Früher haben sich die Kleingärtner über den Gartenzaun unterhalten und Garteltipps ausgetauscht. Heute dominieren Bretterwände.
DÖBLING. Betritt man den Kleingarten Heiligenstadt von der Hintergärtengasse, ist es zunächst erstaunlich, wie schnell man von der verkehrsreichen Grinzinger Straße in beinahe ländliche Ruhe kommen kann. Im Sommer üppig blühende Gärten säumen den Weg, hier reihen sich Obstbäume an Sonnenblumen und Gemüse. Geht man etwas weiter, wandelt sich das Bild: Nun ragen links und rechts undurchsichtige Zäune aus Holz oder Stein empor. Und genau daran stört sich eine Anrainerin - sie möchte anonym bleiben. "Früher hat man hier eine schöne Sicht auf die Gärten gehabt", sagt sie, "und hat die Auszeit von der städtischen Bebauung schön genießen können." Heute sei das ganz anders.
Die Anlage stammt aus der Nachkriegszeit, heute dürfen im Kleingarten 25 Quadratmeter Fläche für Wohnraum genutzt werden. Wie in allen Kleingärten gilt aber: Zwei Drittel der Grundstücke müssen gärtnerisch genutzt werden - dazu zählen weder das Haus, noch Rampen oder Terrassen. Die bz-Leserin ist der Meinung, dass man sich in einigen Gärten nicht an diese Regel hält. Und dann eben noch die Zäune: Hier sieht Gartenordnung des Kleingartenvereins Heiligenstadt vor, dass Hecken nur dann über eineinhalb Meter hoch sein dürfen, wenn sie an Gemeinschaftsflächen grenzen. Der Weg ist zwar ein solcher, ob die Zäune deshalb aber gleich blickdicht und zwei Meter hoch sein müssen?
Die Kultur hat sich gewandelt
Dass sich die Kultur im Kleingarten gewandelt hat, sieht auch Obmann Alfred Grill so. Nur: "Wenn sich zwei nicht verstehen, ist mir lieber, sie stellen einen Sichtschutz auf, als dass sie ständig streiten." Das sei aber ohnehin nicht oft der Fall. Anders sieht es mit den Zäunen zu den Wegen aus: Die seien eben oft hoch und blickdicht, weil die Nutzer sich erholen wollen und ihre Privatsphäre schätzen. "Wir schauen, dass wir gut miteinander auskommen", sagt Grill. Beschwerden gebe es selten. Auch was die gärtnerische Nutzung betrifft, sieht er nichts Unrechtes: "Gärtnerische Nutzung ist alles nicht Betonierte – also auch Pools."
"Wer glaubt, dass die Bestimmungen verletzt wurden, kann bei uns eine Anzeige machen", sagt ein Sprecher der Baupolizei. "Wir sehen uns das dann vor Ort an."
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