Umstrittenes Projekt
Tauziehen um die "Seilbahn Kahlenberg" geht weiter

Eine Gondelbahn über die Donauinsel. Seit Mai steht fest: Eine UVP braucht es dafür nicht. Oder kommt sie doch? | Foto: Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH
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  • Eine Gondelbahn über die Donauinsel. Seit Mai steht fest: Eine UVP braucht es dafür nicht. Oder kommt sie doch?
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Seit Mai steht fest, dass das umstrittene Projekt "Seilbahn Kahlenberg" keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) braucht. Die Projektgegner legten Beschwerde ein. Man zeigt sich nach einer mündlichen Verhandlung vorm Bundesverwaltungsgericht zuversichtlich. 

 von Laura Rieger und Luise Schmid

WIEN/DÖBLING/FLORIDSDORF. Beim Projekt Seilbahn gehen die Meinungen seit Monaten auseinander. Geht es nach dem Projektbetreiber Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH (GTP), soll eine Seilbahn von Heiligenstadt aus über die Donauinsel nach Floridsdorf und wieder retour auf den Kahlenberg führen. Im Mai wurde seitens der Stadt Wien - Abteilung Umwelt festgestellt, dass eine künftige Seilbahn dort keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) brauche. Auf dieser Grundlage erfolgte ein Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung. MeinBezirk berichtete: 

Seilbahn auf den Kahlenberg braucht keine UVP

Seitens der Projektgegner "Alliance For Nature" (AFN), "Virus", der Wiener Umweltanwältin, "Pro Thayatal" und Hans Binder vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei List will man das aber nicht so auf sich sitzen lassen. Bereits im Juni wurde Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung eingereicht. Am Freitag, 4. Oktober, erfolgte dadurch eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Man sei weiterhin überzeugt, dass die Auswirkungen auf die Umwelt nicht richtig geprüft wurden.

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Projektgegner weiter zuversichtlich

Konkret fordert AFN, dass das Bundesverwaltungsgericht den Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung, der keine Notwendigkeit einer UVP sieht, wegen Rechtswidrigkeit aufhebt. 

Christian Schuhböck von der Alliance for Nature ist zuversichtlich, dass das Gericht der Beschwerde stattgibt. | Foto: Alliance for nature
  • Christian Schuhböck von der Alliance for Nature ist zuversichtlich, dass das Gericht der Beschwerde stattgibt.
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"Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Gericht unserer Beschwerde stattgibt und zur Erkenntnis kommt, dass für das umstrittene Vorhaben 'Seilbahn Kahlenberg' eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist", sagt Christian Schuhböck, Alliance-Generalsekretär. Gründe dafür sind laut Schuhböck, dass durch das Projekt Schutzgebiete, das Landschaftsbild und streng geschützte Tierarten gefährdet sind. 

Ähnliches Projekt in Genua

Die Kanzlei List sieht die Aufhebung des Bescheids für gesichert. Ein ähnliches Projekt in Genua verstärkt diese Einschätzung: Die EU-Kommission hat sich dort erst kürzlich mit einem Seilbahnprojekt befasst und festgestellt, dass eine UVP durchgeführt werden muss. "Dies bedeutet, dass auch die Seilbahn Kahlenberg jedenfalls einem Verfahren nach dem UVP-G 2000 unterzogen werden muss. Es handelt sich verfahrensgegenständlich um nahezu exakt dieselbe Stadtseilbahn", erklärt Fiona List von der Kanzlei List.

Die Kanzlei List mit Vertreterin Fiona List sieht die Aufhebung des Bescheids für gesichert. | Foto: List Rechtsanwalts GmbH
  • Die Kanzlei List mit Vertreterin Fiona List sieht die Aufhebung des Bescheids für gesichert.
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Wenn der Antrag nicht stattgegeben werde, "möge das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof anrufen, um klären zu lassen, ob der Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung zum Vorhaben 'Seilbahn Kahlenberg' den Richtlinien der Europäischen Union entspricht", kündigt AFN an. Würde das wiederum kein Ergebnis bringen, wäre der nächste Schritt eine Anfechtung des Urteils beim Verwaltungsgerichtshof. 

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Die Stadt Wien lehnt die Seilbahn auf den Kahlenberg politisch ab. Ihre Abteilung prüfte bis dato, ob es eine UVP benötigt. | Foto: Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH
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Die Kanzlei List mit Vertreterin Fiona List sieht die Aufhebung des Bescheids für gesichert. | Foto: List Rechtsanwalts GmbH
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