Weinskandal
Gericht erkennt "Schluck Imfpung"-Schmäh als rechtmäßig an

Vor rund einem Jahr, am 8. April 2021, wurde die "Schluck Impfung" – eine Weinkreation von Lenikus zusammen mit der BezirksZeitung beschlagnahmt. | Foto: Lenikus
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  • Vor rund einem Jahr, am 8. April 2021, wurde die "Schluck Impfung" – eine Weinkreation von Lenikus zusammen mit der BezirksZeitung beschlagnahmt.
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Eine positive Wendung im Weinskandal rund um die "Schluck Impfung" für alle Weinliebhaerinnen und -liebhaber. Das Wiener Landesgericht erkennt den Schmäh als völlig rechtmäßig an, nachdem der Wein mit dem Namen zuvor aus dem Verkehr gezogen wurde.

WIEN/DÖBLING. Eigentlich war es als Wiener Schmäh in der Pandemie gedacht, den sich das Bioweingut Lenikus zusammen mit der BezirksZeitung 2021 überlegt hat. Mit dem edlen Tropfen "Schluck Impfung" wollte man ein kulinarisches Pendant zur Corona-Impfung herausbringen.

Der Weißwein samt Name schmeckte vielen – nur nicht der Bundeskellereiinspektion. Diese beschlagnahmten die Flaschen mit dem Aufdruck. Denn es wäre eine verbotene „gesundheitsbezogene Angabe“. 

Wegen "nicht erlaubter Bezeichnung" wurde der Wein im April 2021 beschlagnahmt. | Foto: Lenikus
  • Wegen "nicht erlaubter Bezeichnung" wurde der Wein im April 2021 beschlagnahmt.
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Medizin oder nicht?

Kurz nachdem die ersten Flaschen das Lager des Döblinger Bioweinproduzenten verlassen hatten und von Genießerinnen und Genießern "verimpft" worden waren, klopften die Beamten an der Tür. Kurzerhand wurde der Wein konfisziert. Man hätte ja irrtümlich auf den Gedanken kommen können, es handle sich um ein medizinisches Produkt.

Kann nicht sein, wusste damals schon Bioweingut-Betreiber Martin Lenikus: "Es ist nicht einmal im Ansatz möglich, das in diese Richtung auszulegen."

Martin Lenikus verriet im Interview mit der BezirksZeitung, dass man rechtlich gegen die Beschlagnahmung vorgehen will. Das Gericht gab ihm jetzt recht. | Foto: Markus Spitzauer
  • Martin Lenikus verriet im Interview mit der BezirksZeitung, dass man rechtlich gegen die Beschlagnahmung vorgehen will. Das Gericht gab ihm jetzt recht.
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"Schluck Impfung" in letzter Instanz

Lenikus hat die Beschlagnahmung bis zur letzten rechtlichen Instanz angefochten. Denn der Schmäh und der edle Tropfen sind den Wienerinnen und Wienern heilig, wie sich in der Stadt ja inzwischen rumgesprochen haben dürfte.

Das Verwaltungsgericht konnte dies zumindest nachvollziehen, wenn man den Urteilsspruch so interpretieren möchte. Lenikus teilt mit: "Zu unserem Vergnügen war der Humor des Verwaltungsgerichts Wien auf unserer Seite. Somit dürfen wir voller Freude verkünden, dass unser Cuvée ,Schluck Impfung‘ wieder für den Verkauf freigegeben ist."

Jetzt wird geboostert

Im Hause Lenikus war man – trotz Beschlagnahmung – in der Zwischenzeit nicht untätig. Auch wenn die erste Dosis Wein einstweilen aus dem Verkehr gezogen war, arbeiteten die Expertinnen und Experten unter Hochdruck an einer Auffrischungsvariante: dem "Schluck Booster".

Diese Kreation ist, genauso wie die Weine "Wiener Jaukerl" und "Schluck Impfung", ab sofort erhältlich. Im Onlineshop unter bioweingutlenikus.at oder bei ausgewählten Weinhandlungen. Weitere Infos findest du auf der Website von Lenikus.

Alle Hintergründe zum Weinskandal "Schluck Impfung":

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Wein "Schluck Impfung" beschlagnahmt
Vor rund einem Jahr, am 8. April 2021, wurde die "Schluck Impfung" – eine Weinkreation von Lenikus zusammen mit der BezirksZeitung beschlagnahmt. | Foto: Lenikus
Martin Lenikus verriet im Interview mit der BezirksZeitung, dass man rechtlich gegen die Beschlagnahmung vorgehen will. Das Gericht gab ihm jetzt recht. | Foto: Markus Spitzauer
Wegen "nicht erlaubter Bezeichnung" wurde der Wein im April 2021 beschlagnahmt. | Foto: Lenikus
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