Koranverteilung: Verbot in Döbling nicht möglich
In der Döblinger Bezirksvertretungssitzung wurde ein Verbot der Koranverteilungen der Lies!-Stiftung beschlossen. Wie das exekutiert werden kann, ist unklar.
DÖBLING. Eine seltene Einigkeit herrschte bei Döblings letzter Bezirksvertretungssitzung. Der Antrag der FPÖ, Koran-Verteilaktionen der Lies!-Stiftung zu verbieten, wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommen.
„Die ‚Lies!‘-Stiftung rekrutiert junge Menschen für den Dschihad und ist mehrfach einschlägig in Erscheinung getreten. Der zu 20 Jahren Haft verurteilte Terrorist Mirsad O. war ebenso an diesen Verteilaktionen beteiligt", sagt der Döblinger FPÖ-Klubchef Michael Eischer zu seinem Vorstoß. "Keine Toleranz der Intoleranz" postet Anton Mandl, Bezirksvorsteher-Stellvertreter der SPÖ, stolz nach der Sitzung auf Facebook. "Damit ist Döbling der erste Bezirk, der Islam-Initiativen mit radikal-islamistischen Tendenzen wie etwa dem umstrittenen Verein Lies! einen Strich durch die Rechnung macht", freut sich ein paar Tage später der Wiener FPÖ-Klubobmann Dominik Nepp. Er fordert die restlichen Wiener Bezirke auf, es dem 19. gleichzutun.
Nur: Ist bewiesen, dass die Lies!-Stiftung zum Dschihad rekrutiert? Und kann ein Bezirk einfach verbieten, dass auf seinem Gebiet der Koran verteilt wird?
Mit der ersten Frage beschäftigt sich der Verfassungsschutz. "Er ist aufmerksam, was eine mögliche Radikalisierung im Rahmen dieser Aktionen betrifft", sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums. Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom Mai 2015 geht aber hervor, dass es keine konkreten Hinweise auf eine Überschneidung zwischen radikalisierten Personen, die "Syrienkämpfer" rekrutieren, und der Lies!-Stiftung gibt - ausgeschlossen werden können sie aber auch nicht. Laut Medienberichten handelt es sich bei dem Organisator der Lies!-Aktionen um einen bekennenden Salafist, der aber mit dem IS-Terror nichts zu tun haben will.
Da hier also keine Beweise vorliegen, bleibt die reine Tatsache übrig, dass im Rahmen der Aktionen der Koran verteilt wird. "Die Verteilung religiöser Druckwerke, gleichgültig welcher Religion auch immer, ist für sich allein kein Beobachtungsgegenstand der Sicherheitsbehörden", heißt es in der Anfragebeantwortung aus dem Innenministerium. Auch für ein eventuelles Verbot gibt es keine Grundlage - der Islam ist eine anerkannte Religion und der Koran sein religiöser Text. Genausowenig wie die "Wachturm"-Anbieter der Zeugen Jehova in den U-Bahn-Stationen könnte man eine Koran-Verteilung ohne weiteren Grund nicht verbieten.
Keine inhaltliche Prüfung
Bleibt die zweite Frage: Welche Rechte hat der Bezirk, auf seiner Fläche stattfindende Veranstaltungen zu verbieten? Geht es um das Feste, Infotische, das Verteilen von Flyern oder eben Koranen im öffentlichen Raum, muss ein Antrag bei der Magistratsabteilung (MA) 46 gestellt werden. Die Umsetzung des Verbots, sagt FP-Klubobmann Eischer, stelle er sich so vor, dass die MA 46 die Anträge nun ablehne. "Wenn jemand rekrutiert, muss das verboten werden." Das wird aber nicht möglich sein: Diese Abteilung befasst sich mit Verkehrsorganisation und ist dafür zuständig zu beurteilen, ob die "Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs" von der Veranstaltung beeinträchtigt wird. "Unsere Prüfung bezieht sich rein auf die Straßenverkehrsordnung", sagt die Sprecherin der MA 46. Und: "Der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf die Durchführung. Das heißt, dass eine Ablehnung immer begründet werden muss."
Die Polizei, erklärt deren Sprecher Johann Golob, wird in diesem Bewilligungsverfahren zwar informiert, hat aber keine Parteienstellung. "Die Polizei wird geladen und kann einen Kommentar abgeben, hat aber keinen Einfluss auf die Entscheidung." Es gebe, sagt Golob, innerhalb des Verfahrens eigentlich keine Möglichkeit, sich inhaltlich gegen die geplante Veranstaltung auszusprechen. Geschieht dann während der Veranstaltung etwas Verbotenes - Verhetzung beispielsweise - dann schreite die Polizei natürlich ein. "Wenn wir hören, dass eine Gesetzesüberschreitung im Raum steht, kommen wir vorbei", sagt Golub.
Dass das Verbot der Lies!-Stiftung in Döbling auf tönernen Füßen steht, wird, wenn der Bezirk Glück hat, aber nicht so schnell auffallen. Bis jetzt waren die Mitglieder nur einmal im Sommer am Sonnbergmarkt unterwegs, um den Koran zu verteilen, in den letzten Wochen aber gar nicht mehr. Vielleicht beruht die Ablehnung ja auf Gegenseitigkeit.
Hintergrund:
Bericht:Allahs Wort in der Alser Straße
Bericht: Vorläufig keine Koranverteilungen in der Mariahilfer Straße
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