Neu-Eßling: Kanalposse ohne Ende
Baustreit in Neu-Eßling: Auf einmal flatterte Anrainern eine Rechnung von 300 Euro ins Haus.
Im Juli 2011 fand Hans Kutschera und andere Bewohner des Gänseblümchenweges einen Brief der Firma Bau-Geräte-Service (BGS) im Briefkasten. Der Betreff: „Aufgrabungsbewilligung“. Es lag ein Vertrag der MA 28 (Straßenverwaltung und -bau) inklusive Zahlungsforderung bei – und das neun Monate nach der Fertigstellung des Kanalanschlusses im November 2010.
Versammlung im August
Die Aufregung war groß, niemand wußte, warum er noch etwas zahlen sollte. Im August 2011 gab es eine Bürgerversammlung mit zirka 200 Anrainern, BGS und der MA 28. Dort sollte die Sache geklärt werden. „Uns wurde gesagt, dass wir eine Kaution von zirka 300 Euro zu leisten hätten, die sicherstellen soll, dass der Hauskanal richtig angeschlossen wurde“, sagt Kutschera.
Matthias Holzmüller von der MA 28 erklärt: „Der Betrag wird fällig, da wir nach dem Bau des Kanals wieder asphaltieren müssen.“
Illegal aufgegraben
Der Vertrag der MA 28 ist in seiner jetzigen Form ungültig, da er sechs bis zwei Wochen vor Baubeginn unterschrieben sein müsste. Die BGS hätte die Bewilligung einholen sollen. Die Firma hat quasi illegal aufgegraben.
„Wir werden den Vertrag im Sinne der Anrainer ändern. Währenddessen stellt die MA 28 nichts in Rechnung“, versichert Holzmüller der bz.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.