Mit 19,5 cm Messer bei Mörbischer Kirtag
Bar-Keeper drohte: „Du kleiner Jud, i stich da in Hals!“

Beim Mörbischer-Kirtag zückte ein Bar-Keeper ein Messer und verletzte einen Gast. | Foto: Heigl
  • Beim Mörbischer-Kirtag zückte ein Bar-Keeper ein Messer und verletzte einen Gast.
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10 Jägermeister, Dreiviertel Liter Sturm und ein Dreiviertel Liter Spritzer. Summa summarum: knapp 2 Promille. Definitiv zu viel für einen Herrn Ingenieur. Der beim Mörbischer Kirtag nicht nur als Bar-Keeper Getränke ausschenkte, sondern selbst ordentlich Alkohol „tankte“. Um zu später Stunde die Selbstkontrolle zu verlieren. Bei einer Streitschlichtung unter Gästen. Indem er einem der Kontrahenten drohte: „Du kleiner Jud, i stich da in Hals!“ Sein 19,5 Zentimeter langes Messer aufklappte. Dem Mann die Klinge an den Nacken drückte und ihn dabei verletzte.

MÖRBISCH. Für seinen Verein engagierte sich ein Burgenländer auf dem Kirtag-Festgelände von Mörbisch. Half beim Aufbau von Zelt und Schank. Um dann als Bartender für ausreichend Getränke zu sorgen. Aber nicht nur für die Gäste, sondern auch für sich selbst. Denn ob zahlreicher Einladungen konsumierte der Herr Ingenieur mächtig Spirituosen.

"...eine sehr besoffene Geschichte"

Was dann passierte, skizzierte der Anwalt des Angeklagten im Saal 6 des Landesgerichtes Eisenstadt mit den Worten: „...ohne es bagatellisieren zu wollen, das war eine sehr besoffene Geschichte...!“ Zustimmendes Kopfnicken des 36-jährigen Burgenländers. Der sich vor Richterin Doris Halper-Praunias vollinhaltlich schuldig bekannte. Und wie schon beim Polizeiverhör weiterhin die Verantwortung für sein „Fehlverhalten“ übernahm.

Mit 19,5 cm Messer "eingeschritten"

„Warum ist das so eskaliert?“, fragte die Vorsitzende nach. „Ich weiß leider nicht mehr alles. Aber vor der Theke habe ich einen Streit unter Gästen mitbekommen. Mir war klar, dass das nicht gut ist. Daher wollte ich einschreiten!“ „Mit einem 19,5 Zentimeter langen Messer?“ „Ich habe mich eingemischt. Aber völlig überzogen. Das ist durch nichts zu rechtfertigen!“ „Warum dann noch diese Drohung ,Du kleiner Jud, i stich da in Hals‘?“ „Immenser Alkoholkonsum. Falsche Einschätzung der Situation! Wie schon gesagt, alles völlig überzogen!“

Gefährliche Drohung und Körperverletzung

„Kennen sie das Opfer? Der hat ihnen doch nichts gemacht!“ „Nein. Ich kannte den Mann nicht. Aber ich habe mich bei ihm bereits entschuldigt. Zuerst über Freunde, dann auch bei ihm persönlich. Das tut mir alles sehr, sehr leid. Ein Fehler!“ Die Staatsanwältin, die den Burgenländer wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung angeklagt hatte, wollte noch wissen: „Tragen sie immer so ein großes Messer mit sich herum?“ „Nein. Das hatte ich noch wegen der Aufbauarbeiten vom Zelt bei mir.“

Die Jägermeister waren ein Fehler

Von seinem Anwalt zum sonst üblichen Alkoholgenuss angesprochen, erklärte der Angeklagte: „Durchschnittlich. Mal ein Bier bei der Feuerwehr oder ein paar Spritzer. Aber harte Getränke mag ich normalerweise nicht. Die Jägermeister waren ein Fehler!“ Und weiter: „Ich bin ja sonst nicht gewalttätig. Habe auch keine Vorstrafe. Hatte nie Probleme!“

Sofortiges Waffenverbot verhängt

Jetzt  schon. Und das gleich doppelt. Denn abseits des Gerichtsverfahrens verhängte die  Bezirkshauptmannschaft, wegen der Messerattacke, über den Herrn Ingenieur ein sofortiges Waffenverbot. Und nahm ihm zeitgleich alle Waffen ab, die er als Mitglied eines Sportschützenvereines legal besessen hatte.

Diversion und Geldbuße

Die Richterin goutierte das reumütige Geständnis und den bisherigen ordentlichen Lebenswandel des Angeklagten und sprach sich für eine Diversion aus. Mit einer Geldbuße von 900 Euro sowie 150 Euro Verfahrenskosten. Zudem wird das Messer konfisziert. Urteil nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

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