City-Taxi: Die „Stadtrundfahrt“ darf nicht sein!

- Das City-Taxi ist kein Massentransportmittel! Missstände sollten unbedingt gemeldet werden.
- Foto: Paul Weisz
- hochgeladen von Bezirksblätter Eisenstadt
Eine Odyssee durch die Landeshauptstadt wurde am letzten Mittwoch einem Eisenstädter geboten: Anstatt den direkten Weg zum Krankenhaus zu nehmen, durfte er bei einer „Stadtrundfahrt“ dabei sein.
Am Mittwoch um 8.00 Uhr hätte Herr R. in der Chirurgie-Ambulanz zum Verbandswechsel erscheinen sollen. Da er am Vortag an der Zehe operiert worden war und nicht selber fahren konnte, bestellte er für 7.15 Uhr ein Taxi in die Lentschstraße im Stadtteil Kleinhöflein.
Es war 7.35 Uhr, als der Wagen endlich kam. Am Beifahrersitz saß bereits eine Dame, was Herrn R. nicht sonderlich störte. Allerdings nur, bis der Lenker in die Kleinhöfleiner Hauptstraße einbog, statt in Richtung Krankenhaus zu fahren.
Ans andere Ende der Stadt
Auf die Frage nach dem Grund für diese Routenwahl erfuhr Herr R., dass die Dame zum Autohaus Nemeth in der Mattersburger Straße gebracht werden müsse. Auf dem Weg dorthin bekam der Lenker via Handy den Auftrag, am Winzerweg noch eine Schülerin mit Fahrziel Wolfgarten abzuholen.
„Die junge Dame stand schon auf der Straße, ist aber ins Haus zurückgegangen und erst nach ein paar Minuten wieder aufgetaucht“, ärgert sich Herr R. noch zwei Tage danach. Als der Lenker beim Wegfahren meinte, jetzt werde er noch eine Frau bei der Krankenkasse abholen, legte Herr R. ein lautstarkes Veto ein.
Übrigens: Bis das Taxi endlich beim Krankenhaus angelangt war, hatte er seinen Termin natürlich verpasst und musste zwei Stunden auf die Behandlung warten.
„Haben nur drei Autos“
Beim Taxiunternehmen erfährt man, dass „Massentransporte“ üblich sind, weil man nur über drei Autos verfüge. Im Rathaus wurde Herrn R. mitgeteilt, dass es beim City-Taxi vorgesehen ist, Sammelfahrten durchzuführen.
Bgm. Andrea Fraunschiel stellt auf Anfrage der BEZIRSBLÄTTER die Situation klar: „Prinzipiell sind Sammelfahrten zulässig (siehe auch „Zur Sache“). Jedoch nur dann, wenn der Taxilenker auf der kürzesten Strecke zum Zielort jemanden einsteigen lässt, also keine Umwege fährt. Das war in diesem Fall natürlich nicht gegeben. Durch die halbe Stadt zu fahren und Leute aufzusammeln, ist nicht im Sinne des Erfinders.“
Besonders bei Krankentransporten darf es natürlich nicht sein, dass es zu Fahrtverzögerungen kommt, so die Bürgermeisterin weiter: „Sollten den Bürgern Dinge wie diese passieren, ist es für uns wichtig, Fahrzeugnummer und Uhrzeit zu haben, damit wir gegen den Taxilenker vorgehen können. Und wenn sich Fahrer nicht an die Regeln halten, entziehen wir ohne Wenn und Aber die Fahrerlizenz!“
Zur Sache
Eine Fahrt mit dem Taxi kostet die Besitzer einer Bürgerkarte zwei Euro.
Die Stadt schießt pro abgerechneter Fahrt 1,70 Euro zu.
Eine Fahrt ohne Bürgerkarte kostet im Stadtgebiet fünf Euro.
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