MG Großhöflein -
VORBEREITUNG DER KLAGE GEGEN DEN BGLD. MÜLLVERBAND - UNENTGELTLICHE ENTSORGUNG VON SPERRMÜLL DURCH DIE MG GROSSHÖFLEIN!
Wir die FLG Großhöflein haben mit 12.08.2021 und 13.09.2021 als Antriebsfeder, den TOP Vorbereitung der Klage gegen den BMV, betreffend der unentgeltlichen Entsorgung von Sperrmüll durch die MG Großhöflein eingebracht.
In der GR-Sitzung vom 12.08.2021 fand dieser Beschluss keine Mehrheit (SPÖ Großhöflein stimmte dagegen) durch den GR. Die Begründung von Herrn BM Heidenreich war, dass wir nicht das Risiko und die Klagekosten unsern Gemeinderechtsanwaltes vorlegen konnten.
Mit 13.09.2021 lagen diese Unterlagen vor - Beschaffung durch die FLG Großhöflein - und der GR fasste mehrheitlich mit der SPÖ/ÖVP Fraktion den Beschluss, zur Klagevorbereitung.
Die Gemeindevorstände W. Steiner, Frau N. Barbara stimmten gegen die Vorbereitung und Einbringung dieser Klage. Frau VzBM Zoffmann verließ bei dieser Abstimmung den Sitzungssaal und konnte daher an der Abstimmung nicht teilnehmen.
Somit wurde der "BMV-Ausschuss" der Gemeinde, bestehend aus je zwei Personen der FLG Großhöflein und der SPÖ/ÖVP Fraktion mit der Vorbereitung und Einbringung der Klage, gemeinsam mit unserem Gemeinderechtsanwalt, der RA-Kanzlei Dr. Hajek, durch den GR beauftragt.
Auch für die unentgeltliche Entsorgung von Sperrmüll im Bauhof der Gemeinde durch die Ortsbevölkerung, war die FLG-Großhöflein die "TRIEBFEDER" zum Vorteil der Gemeindebürger*Innen.
ERINNERUNG STANDORTNACHTEILEABGELTUNG!
Während die SPÖ/ÖVP Fraktion und die Amtsverwaltung, ganz besonders die AL, Frau OAR Kaiser-Landl, es jahrzehntelang verabsäumten die Berechnung der Standortnachteileabgeltung vom BMV zu kontrollieren haben wir durch die Einbringung der Klage ca. € 150.000,-- an zusätzlichen Einnahmen beschwert.
Wir die FLG-Großhöflein waren für die Weiterführung dieser Klage betreffend der Verjährungsfristen durch die RA-Kanzlei Dr. Hajek. Dadurch hätten wir wahrscheinlich viele hunderttausende EUROS vom BMV als Einnahmen für die Gemeinde vom BMV lukrieren können.
SPÖ/ÖVP Fraktion stimmte gegen die Weiterführung der Klage - zum Nachteil der Ortsbevölkerung - und somit wurde beim LG Eisenstadt zwischen der Gemeinde und den BMV ein Vergleich abgeschlossen.
Mit diesem Beschluss erhielten wir ca. € 75.000,-- als Einmalzahlung für die restlichen noch offenen Forderungen der Gemeinde gegenüber dem BMV der letzten Jahrzehnte. Also verschenktes Geld an den BMV durch die SPÖ/ÖVÖ Fraktion.
Das positive bei diesem Vergleich ist, dass wir nun vom BMV aufgrund einer nachvollziehbaren Berechnungsmethode, wesentlich mehr für die Standortnachteileabgeltung erhalten, nämlich € 42.000,-- jährlich statt wie bisher durchschnittlich € 18.000,-- pro Jahr.
Die Summe der Standortnachteileabgeltung erhöht sich jährlich durch die Anzahl der erweiterten "schwarzen Mülltonnen" pro Haushalt.
In einer GR-Sitzung haben wir mit Herrn BM Heidenreich besprochen und vereinbart, dass die Zahlungen des BMV als Rücklage im Budget budgetiert werden und für ein gemeinsames Projekt mit uns und der SPÖ/ÖVP Fraktion verwendet werden soll.
Dieses Geld hat Herr Bürgermeister Heidenreich anderweitig verwendet und mit Zustimmung der ÖVP-Fraktion ausgegeben.
Frau VzBM Zoffmann und die ÖVP Gemeinderäte sind für Herr BM Heidenreich ein verlässlicher und gern benützter Partner, wenn er für die von uns aufgezeigten Missstände in der Gemeinde deren Zustimmung benötigt. Wie z.B.: Kanalgebührenerhöhungen, Zustimmung zum NVA 2021 der Gemeinde, Missstände im KG und der Volksschule Großhöflein und vieles mehr......
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