Bezirk: Neue Wohnungen im Bau

- Die neuen Wohnungen in der Neufelderstraße der Marktgemeinde Hornstein sind bereits so gut wie fertiggestellt.
- hochgeladen von Franz Tscheinig
HORNSTEIN/NEUFELD/STEINBRUNN. Der Traum von den eigenen vier Wänden lässt sich nicht immer so einfach in die Realität umsetzen. Speziell junge und/oder einkommensschwächere Menschen und Familien haben oft Schwierigtkeiten, ihr passendes Eigenheim zu finden beziehungsweise dieses zu finanzieren. Hinzu kommt die momentane Wohnungsknappheit, die wiederum die Mietpreise in die Höhe treibt. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, befinden sich im Bezirk zahlreiche qualitativ hochwertige und zugleich leistbare Wohnungen in Hornstein, Neufeld und Steinbrunn im Bau.
Hornstein
In Hornstein stehen zwei der 15 in Bau befindlichen Wohnungen in der Neufelderstraße zur Verfügung. Dazu wird ein weiterer Bauabschnitt mit 24 Wohnungen errichtet. Die beiden Wohnungen beinhalten bei einer Wohnfläche von 75,18 m² und 74.77 m² jeweils drei Zimmer, einen Balkon mit einer Größe von 9,24 m² sowie zwei PKW-Abstellplätze. Die Wohnungen werden gefördert und besitzen zudem eine Eigentumsoption. Die Fertigstellung ist für den Herbst 2015 geplant.
Neufeld
In der Landegger Straße der Stadtgemeinde Neufeld entstehen gerade 22 Wohnungen mit den wahlweisen Wohnflächen von 56,21 m² bis zu 81,34 m². Diese sind je nach Größe mit einem Garten (49,00 oder 70,00 m²) , einer Terrasse (21,00 oder 20,00 m²) oder einem Balkon (9,00 m²) ausgestattet. Ab Herbst 2016 können die neuen Wohnungen in Neufeld - die ebenfalls über jeweils zwei Autoabstellplätze verfügen - bezogen werden.
Steinbrunn
Insgesamt 17 neue Wohnungen werden hingegen im kommenden Winter in der Marktgemeinde Steinbrunn zu haben sein, nämlich in der örtlichen Straße "Am Sturz". Neben den Wohnflächen in den Größen 53,42 m², 54,15 m² und 73,81 m² bieten die Wohnungen einen Balkon (7,60 m² und 8,44 m²) sowie einen Autoabstellplatz. Auch hier kann die Eigentumsoption gezogen werden.
Finanzierung
Die Finanzierung der neuen Wohnhausanlagen erfolgt aus den Mitteln der Wohnbauförderung. Die Förderung gliedert sich dabei in eine Objektförderung, die dem Bauträger gewährt wird, und in eine Subjektförderung, die entsprechend der sozialen Situation des jeweiligen Wohnungswerbers als Eigenmittelersatzdarlehen gewährt wird.
Damit die Förderung kommen, muss der einzelne Förderungswerber zu den "begünstigten Personen" zählen. "Begünstigte Personen" sind Österreichische Staatsbürger und dessen gleichgestellte, die mehr als zwei Jahre ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und Einkünfte beziehen.
Die Personen müssen zudem seit mindestens fünf Jahren Einkünfte bezogen haben und sich dazu verpflichten, im geförderten Objekt ihren Hauptwohnsitz zu begründen.
Darüber hinaus muss ein dringender Wohnbedarf bestehen und es herrschen Obergrenzen bezüglich Familiennettoeinkommen.
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