Ausbildung gemäß ASchG
Gemäß § 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Arbeitgeber/-innen entsprechend der Betriebsgröße verpflichtet, Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) zu bestellen. Für SVP ist eine fachliche Ausbildung von mindestens 24 Trainingseinheiten vorgeschrieben. Sie eigenen sich in diesem Seminar das notwendige Wissen für die praktische Tätigkeit als SVP an und lernen die Grundbegriffe der Sicherheitstechnik kennen.
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