31. Oktober 2012; Bezirksgericht Floridsdorf
Heute fand der Prozessauftakt zwischen Rene E. und Gerhard B. statt.
Herr Gerhard B. zeigte Herrn Rene E. an wegen eines angeblichen Angriffs mit einem Schlagring, Herrn E. wird auch unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen (es gilt die Unschuldsvermutung!).
Herr B. hat gegen Herrn E. bereits 89 Anzeigen eingebracht, praktisch alle davon verliefen ins Leere. Herr E. verlor dadurch seinen Arbeitsplatz, da er während der Arbeit öfters von der Polizei abgeholt und auf die Inspektion gebracht wurde. Das wurde seinem Arbeitgeber den Wiener Friedhofsgärten zu lästig.
Bei seiner Zeugenaussage beim Bezirksgericht konnte sich Herr B. anfangs an nichts mehr erinnern, obwohl er wegen des angeblichen Angriffs mit einem Schlagring auf ihn durch Rene E. selbst Anzeige erstattet hatte!?
Der Richter musste ihm das eigene Protokoll vorlesen, das er bei der Polizei abgegeben hatte. Herr Gerhard B. behauptet, zwei Schläge mit einem Schlagring von Herrn E. bekommen zu haben, eine Blessur und eine offene Wunde waren die Folge. Selbst die offene Wunde wurde nicht von einem Arzt behandelt, sie verheilte selbst, wie B. angab.
Auch wurde Rene E. an besagten Abend des 7. Juli 2011 in Wien Brigittenau ein Einbruchsdiebstahl in einen Keller vorgeworfen. Das Verfahren wurde allerdings nach kurzer Zeit eingestellt, wie 88 weitere Verfahren davor auch!
Rene E. erhielt auch schlimme Drohbriefe, u.a. auch mit Morddrohungen, von einem Unbekannten, Herr B. bestreitet allerdings, etwas damit zu tun zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wird den / dem Urheber(n) dieser Drohbriefe nachgehen!
Herr E. wollte sich mit Herrn B. treffen, um zu reden, obwohl es den beiden gerichtlich verboten war, sich gegenseitig nahe zukommen. Ein konstruktives Gespräch kam allerdings nicht zustande. Stattdessen dürfte es ein kurzes Gerangel gegeben haben in dessen Folge Herr. B. mit besagten Schlagring von Herrn B. verletzt worden sein soll.
Dieser Schlagring wurde jedoch anlässlich einer anschließenden Perlustrierung von Herrn E. durch die Einsatzkräfte der Polizei nicht gefunden.
Auch weisen die Angaben des Herrn B. bei der heutigen Verhandlung eher auf Selbstverletzung hin, als auf Fremdeinwirkung.
Rene E. wurde an einem anderen Tag mit einer Gaspistole angetroffen, obwohl er bereits von der Polizei ein Waffenverbot hatte. Er begründete dies damit, diese kurz für einen Bekannten aufbewahrt zu haben, als dieser in einen Supermarkt einkaufen wollte. In diesem Anklagepunkt bekannte sich E. daher auch schuldig.
Der Konflikt zwischen Rene E. und Herrn Gerhard B. scheint private Ursachen zu haben, aus einer ehemaligen Freundschaft entstanden Probleme, nach dem Rene E. keine sexuellen Kontakte mit Herrn B. haben wollte, doch dieser dies wohl wünschte. So wurde aus verschmähter Liebe wohl eine Art Rosenkrieg mit paradoxen Auswüchsen, die Polizei & Justiz jetzt beschäftigen.
Da zwei Zeugen nicht erschienen, wurde die Verhandlung auf 20. Dezember vertagt.
P. Urban
www.oesterreichmagazin.at
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