Floridsdorf: Ärger mit den Ganglampen

- Erkan Cinar empfindet die helle Gangbeleuchtung als störend.
- hochgeladen von Sabine Krammer
Für Ärgernis bei den Anrainern sorgt die Gangbeleuchtung der Wohnanlage Ödenburgerstraße 19-21.
Der Terrassenbau in der Ödenburgerstraße 19-21 hat insgesamt 172 Wohnungen in vier, teilweise fünf Ebenen und ist rund 300 m lang. Der Zugang zu den Wohnungen erfolgt über offene Laubengänge, die mit 540 Neonleuchten à 1,5 m Länge beleuchtet sind. Durch die offene Bauweise ist jedoch die Abstrahlung der Lampen so hoch, dass sich die Bewohner der Kleingartensiedlung und der Wohnsiedlung „Neue Heimat“ gestört fühlen. Roman Palmstingl hat seine Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer in Richtung der Laubengänge: „Wenn die Beleuchtung eingeschalten wird, wird es in unseren Räumen deutlich heller. Beim Fernsehen ist dies sehr störend.“ Er hat auch beobachtet, dass die Bewegungssensoren, die die Lichter steuern, sehr empfindlich reagieren und macht Tiere und Insekten für so manche Erhellung verantwortlich.
Gesetzliche Vorgaben
Auf die Vorwürfe der zu hellen Ganglampen hat die verantwortliche Genossenschaft Sozialbau reagiert und eine nachträgliche Bemessung veranlasst. Wilhelm Zechner, Vorstandsmitglied Sozialbau: „Die Messungen haben einen Wert zwischen 115 und 145 Lux ergeben. Reduziert um einen vorgeschriebenen Wert für Verschmutzung und Verminderung der Lichtstärke der Lampen ist die Beleuchtung am unteren Limit für gesetzlich vorgeschriebene Gang- und Stiegenbeleuchtungen.“ Während die Bewohner, wie Erkan Cinar, auch die Hälfte der vorhandenen Lampen als ausreichend empfinden, würde eine Reduzierung der Lampen eine Haftung der Sozialbau bei Unfällen nach sich ziehen. Allerdings hat man von Seiten Sozialbau mit einer Nachjustierung und einer Abschnittbeleuchtung reagiert.
Lösungen scheitern am Budget
Eine mögliche Lösung des Lichtdilemmas wären Blendschutzwinkel, um ein Drittel der Abstrahlung nach außen zu reduzieren. Allerdings sind die Kosten für diese nachträglich anzubringenden Winkel im Budget der Wohnhausanlage nicht vorgesehen. Auch wenn die rechtliche Situation völlig eindeutig ist, wäre eine menschliche Lösung für ein gegenseitig angenehmes Wohnklima wünschenswert.






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