Bezirksgericht Korneuburg
7-Jährigen gequält: Vater zu Haftstrafe verurteilt
BEZIRK GÄNSERDORF/KORNEUBURG (mr). Wegen des Deliktes "Quälen oder Vernachlässigung eines Unmündigen" musste sich ein 51-jähriger Vater vor Gericht verantworten. Der Strafantrag wirft ihm vor, seinen siebenjährigen Sohn, der sich durch Verschütten eines brennheißen Tees Verbrennungen ersten und zweiten Grades zugezogen hat, körperliche Qualen zugefügt zu haben.
Statt einer sofortigen ärztlichen Behandlung hat er erst am nächsten Tag eine Heilsalbe besorgt und mit seinem Sohn das Krankenhaus gar erst sechs Tage später aufgesucht.
So richtig einsichtig zeigte sich der angeklagte Vater nicht, er kassierte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, deren Vollzug für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Zu viel für ihn, er meldete noch in der Verhandlung Berufung wegen zu hoher Strafe an.
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