Drama um "enführte" Kinder endet mit Freispruch für Jugendamt
Ein Vater hatte das Jugendamt wegen Amtsmissbrauchs geklagt. Die Beamten wurden freigesprochen.
¶ GÄNSERNDORf/KORNEUBURG (mr.) Am Montag standen der Leiter der Abteilung Jugendwohlfahrt der Bezirkhauptmanschaft Gänserndorf (52 Jahre) und eine ihm unterstellte Sozialarbeiterin (36 Jahre) wegen des Verbrechens des Amtsmissbrauchs und des Vergehens der Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg.
Sie sollen das Recht eines 41-jährigen Gänserndorfer Vaters auf Ausübung der Obsorge über seine zwei Töchter (heute zehn und sieben Jahre) wissentlich geschädigt haben. Die beiden sollen ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Notfallskompetenz des Jugendwohlfahrtsträgers Gebrauch gemacht haben, indem sie dem Vater die Pflege und Erziehung der Kinder entzogen und dem Land NÖ übertragen hatten.
Obsorgestreit zwischen Vater und Mutter
Wie die Bezirksblätter in der Nr. 31 des Vorjahres berichteten, kämpften nach der Scheidung beide Elternteile um die Obsorge der Töchter. In diesem Streit ging der Vater als Sieger hervor, entgegen der Empfehlung der Sozialarbeiterin wurde ihm 2009 vom Gericht die Obsorge übertragen.
Die Kinder blieben aber trotz der rechtskräftigen Entscheidung weiterhin bei der Mutter, die sich mit der Obsorge durch den Vater nicht abfinden wollte und der Übergabe der Mädchen widersetzte. Sie machte beim Jugendamt Stimmung gegen ihren Ex und überschüttete ihn mit Vorwürfen, die großteils schon Gegenstand im Gerichtsverfahren waren.
BH entschied für Mutter
Keine drei Monate nach Rechtskraft entzog die BH dem Vater die Pflege und Erziehung, und man vereinbarte mit der Mutter, dass sie diese (wie bisher) ausüben solle.
Einer gerichtlichen Überprüfung hielten diese Maßnahmen jedoch nicht stand. Der Senat glaubte, einen „wissentlichen Befugnismissbrauch“ nicht zu erkennen und sprach die Angeklagten frei. Er billigte ihnen zu, sie hätten eine Gefährdung des Wohles der Kinder befürchten können. Rechtskräftig!
Über das Faktum Untreue (die Mutter soll rechtswidrig einen Zuschuss für das Privatgutachten erhalten haben) wird noch gesondert verhandelt.
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