Gerichtsvorsteher und Bruder mit Tod bedroht
Ein 53-jähriger Deutsch-Wagramer sollte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.
DEUTSCH-WAGRAM/GÄNSERNDORF/KORNEUBURG (mr). Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg sollte ein 53-Jähriger in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.
Dem an einer paranoiden Schizophrenie leidenden Betroffenen (so die Bezeichnung des Verfahrensunterworfenen in dieser Sonderform des Strafverfahrens) wird die mehrfache Bedrohung seines Bruders vorgeworfen, den er unter anderem mit dem Tod bedroht hatte und mit der Zerstörung seines Geschäftes.
Dem Vorsteher des Bezirksgerichtes Gänserndorf ließ er telefonisch durch eine Gerichtsbedienstete ausrichten, er sei "fällig, wenn er ihn in Niederösterreich sehe." Nach dem Gutachten des Gerichtspsychiaters war der Betroffene krankheitsbedingt zurechnungsunfähig. Der Senat sprach zwar eine Anstaltseinweisung aus, setzte jedoch den Vollzug für fünf Jahre Probezeit aus und erteilte die Weisung sich einer regelmäßigen psychiatrischen Behandlung zu unterziehen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.