Kein „Flotter Dreier“ dafür Rippenbruch
BEZIRK (mr). Die Zungen eines 28-jährigen aus Marchegg und seines 30-jährigen Cousins aus Lassee waren nach zugestandenen 13 Flaschen Bier pro Mann schon recht locker, als sie am 12. Dezember ein Sportwettenlokal in Hainburg aufsuchten. Dort geriet die aus Ungarn stammende Fee eines 47-jährigen ÖBB-Schienenlegers ins Visier der sexuellen Begierde der beiden Zecher: Sie machten sie an und schlugen ihr unverblümt einen „flotten Dreier“ vor.
Das rief deren Freund aufs Schlachtfeld, der beide über sein „Besitzrecht“ aufklärte und ihnen zu verstehen gab, dieses nicht mit Dritten teilen zu wollen. Auf die Aufforderung sich zu „schleichen“, reagierte der 28-jährige Angeklagte in Balkanmanier: Er zog des Widerspenstigen Kopf herunter und führte gleichzeitig mit dem Knie einen derben Stoß gegen dessen Brust aus, wodurch die fünfte Rippe zu Bruch ging.
Weil der Verletzte berufsbedingt schwere Lasten heben muss, war er sechs Wochen arbeitsunfähig – die an sich leichte Verletzung wurde rechtlich deshalb zur schweren und damit war statt des Bezirksgerichtes das Landesgericht zuständig. Der bereits viermal gerichtlich vorbestrafte Angeklagte, der wegen Raubes bereits gesiebte Luft geatmet hatte, fasste eine unbedingte fünfmonatige Haftstrafe aus.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.