S1 "Lobauautobahn": Nun Beschwerde an Verfassungsgerichtshof
GROSS-ENZESDORF/WIEN. In einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben die Umweltorganisation VIRUS und die Bürgerinitiative "Rettet die Lobau" mit Rechtsanwalt Heinrich Vana und Rechtsanwaltsanwärterin Verena Hinteregger die nächste Etappe der Verfahren um das Projekt S1-Lobau bekannt. Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts wird nun beim Verfassungsgerichtshof bekämpft. Eckpunkte der Beschwerde sind Willkür und Verstoß gegen Grundrechte durch Anwendung einer verfassungs- und gesetzwidrigen Verordnung zum Lärmschutz.
Keine Verkehrsentlastung und Stau im Tunnel
Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS wies auf die "Diskrepanz zwischen den in der Öffentlichkeit von Politik und Interessensvertretern propagierten Verkehrsentlastungswirkungen zu den tatsächlich in den Projektsunterlagen ausgewiesenen
Verkehrszahlen" hin. "Verkehrsentlastung gibt es auch nach den Zahlen der Asfinag nicht". Dies gelte insbesondere für die Südosttangente und Hauptdurchzugsstraßen wie die Esslinger Hauptstraße. Der Lobautunnel werde weiters bereits 2035 überlastet sein und im Schnitt eine Stunde/Tag Stau aufweisen was Sicherheitsprobleme verschärfen würde.
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