Stallpflicht für Geflügel
Weinviertler Hühner haben Hausarrest
Für Freilandhühner in ganz Österreich brechen harte Zeiten an. In ganz Österreich herrscht erhöhtes Geflügelpestrisiko, in weiten Teilen des Weinviertels ist die Risikostufe sogar stark erhöht. Das bedeutet weitreichende Einschränkungen für das heimische Geflügel.
WEINVIERTEL. Es wird wieder zugesperrt - zumindest in den Hühnerställen. Die Vogelgrippe grassiert in Mitteleuropa. Um das Geflügel vor Ansteckung zu schützen, wird ein "Lockdown" über sie verhängt. Betriebe mit mehr als 50 Tieren müssen diese in den Ställen lassen. Betroffen ist davon auch das Weinviertel, allerdings nicht alle Gemeinden, sondern nur vereinzelte. Als Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko gelten im Bezirk Gänserndorf 14 Gemeinden, im Bezirk Hollabrunn 10, Bezirk Korneuburg sieben und im Bezirk Mistelbach neun. Schon Ende letzten Jahres konnte der H5N1-Virus bei mehreren Wildvögeln in Österreich nachgewiesen werden, weshalb das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz schließlich reagierte und die 1. Novelle 2023 der Geflügelpestverordnung in Kraft treten ließ.
Das Vogelgrippe-Virus im Detail
Die Aviäre Influenza - also die Vogelgrippe oder Geflügelpest - ist laut Landwirtschaftskammer Mistelbach eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel, die für Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten sehr ansteckend ist. Enten, Gänse und Tauben jedoch erkranken kaum oder zeigen keine Symptome, können allerdings Überträger sein.
Für Menschen dürfte das H5N1-Virus übrigens nicht ansteckend sein. Laut der Mistelbacher Bezirkshauptfrau Gerlinde Draxler wurde in Österreich noch nie eine Infektion des Menschen mit aviären Influenza-Viren nachgewiesen. Eine Übertragung durch Lebensmittel sei nicht möglich.
Dennoch sollte ein direkter Kontakt mit toten Wildvögeln vermieden werden. Wenn ein toter Greifvogel oder Wasservogel gefunden wird, ist es ratsam direkt die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu verständigen.
Was bedeutet die Stallpflicht für die Geflügelhalter?
In jenen Gemeinden, die als Hochrisikogebiet ausgewiesen sind, müssen Hühner in geschlossenen Bereichen gehalten werden. Als geschlossener Bereich gelten auch überdachte Außenbereiche. Es darf zu keinem Kontakt mit dem Kot von Wildvögeln kommen und die Halter dürfen kein Oberflächenwasser zum Tränken der Hühner verwenden. Die Verordnung gilt für alle Hühnergruppen ab 50 Tieren, ganz egal, ob aus Hobbyhaltung oder einem Geflügelbetrieb.
Betriebe und Privathalter mit unter 50 Tieren seien laut Draxler von der Stallpflicht ausgenommen. Jedoch müssen Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden, außerdem müsse das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln etwa durch Netze oder Dächer geschützt werden. Fütterung und Tränkung der Tiere solle nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.
Direktvermarkter trifft es besonders
Vor allem kleine Betriebe und Direktvermarkter wie Neumann's Freilandeier aus Probstdorf bei Groß-Enzersdorf haben es schwer. Johann Neumann hält seine Hühnerschar in mehreren Gruppen in Mobilställen. Für jede Gruppe musste nun eine überdachte Erweiterung an den Stall gebaut werden, um den Hühnern mehr Freiraum zu geben. Außerdem bietet Johann Neumann seinen Hennen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten an:
"Wir hängen Stroh in Netzen als Zeitvertreib auf und bieten Picksteine an, um die Damen bei Laune zu halten."
Die Maßnahmen stehen für Neumann jedoch außer Frage:
"Die Umsetzung der Stallpflicht ist schwierig, muss aber sein. Für mich als kleiner Direktvermarkter wäre es besonders schlimm, wenn bei meinen Hühnern das Virus nachgewiesen wird. Davor möchte ich sie schützen."
Eine Entschädigung für Geflügel, das auf behördliche Anordnung wegen Geflügelpest getötet werden muss, gebe es laut Landwirtschaftskammer Mistelbach zwar, jedoch werde bloß der gemeine Wert des Geflügels entschädigt.
Der Probstdorfer Landwirt Neumann jedenfalls würde sich wünschen, dass sich auch die Hobbyhalter an die Stallpflicht halten. Wenn alle Tierliebhaber an einem Strang ziehen, dürfen die Freilandhühner vielleicht bald wieder ins Freie.
Betroffene Gemeinden
Bezirk Gänserndorf
1. Angern an der March
2. Deutsch-Wagram
3. Drösing
4. Dürnkrut
5. Eckartsau
6. Engelhartstetten
7. Groß-Enzersdorf
8. Hohenau an der March
9. Jedenspeigen
10. Mannsdorf an der Donau
11. Marchegg
12. Orth an der Donau
13. Ringelsdorf-Niederabsdorf
14. Weiden an der March
Bezirk Hollabrunn
1. Alberndorf im Pulkautal
2. Hadres
3. Hardegg
4. Haugsdorf
5. Hohenwarth-Mühlbach a.M.
6. Maissau
7. Ravelsbach
8. Retzbach
9. Seefeld-Kadolz
10. Ziersdorf
Bezirk Korneuburg
1. Korneuburg
2. Langenzersdorf
3. Leitzersdorf
4. Leobendorf
5. Spillern
6. Stockerau
7. Gerasdorf bei Wien
Bezirk Mistelbach
1. Bernhardsthal
2. Drasenhofen
3. Großharras
4. Laa an der Thaya
5. Neudorf im Weinviertel
6. Rabensburg
7. Schrattenberg
8. Wildendürnbach
9. Ottenthal
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