Wildwest im Straßenverkehr
Nicht selten folgt auf aggressives Verhalten von Verkehrsteilnehmern ein Strafverfahren vor dem Landesgericht. So auch hier, als am 10. November zwei Autofahrer von Matzen Richtung Bezirkshauptstadt unterwegs waren, vorne ein 56-jähriger Lenker mit seinem 19-jährigen Sohn und dahinter ein 26-jährigen Lenker und ein 20-jähriger Beifahrer. Weil der Vormann zu langsam fuhr, gab der Nachfolgende Lichtsignale, dann überholte er, bremste sich ein und fuhr provokant langsam weiter. Dabei tauschte man die üblichen Gesten aus, um dem jeweils anderen zu bedeuten, wes Geisteskind er sei.
In Gänserndorf reihte sich der Jüngere zum Abbiegen ein, brach aber das Abbiegemanöver ab, als der Nachfolgende geradeaus weiterfuhr, verfolgte und überholte er diesen neuerdings, bremste dann abrupt ab und riss die Fahrertür auf, in die der 56-jährige mit seinem Pkw hineinkrachte. Erzürnt sprangen der 26-jährige und sein Beifahrer aus dem Auto, gingen auf die beiden anderen los und es kam zu einer Schlägerei; die Folgen waren gering: auf beiden Seiten leichte Hautabschürfungen und Prellungen.
Während der 26-jährige und sein Beifahrer Geldbußen von 2.000 bzw. 600 Euro zahlen müssen, die allerdings nicht im Strafregister aufscheinen, billigte Richter Franz Furtner den beiden anderen Notwehr zu und sprach sie frei.
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