Kreuzzug gegen die Kirche
GÄNSERNDORF. Ungleichheit ist ungerecht. "Menschen in Österreich werden vom Staat ungleich behandelt, je nach Glaubensrichtung und ihrer staatlicher Anerkennung", sagt Niko Alm.
Niko Alm mag keine Ungerechtigkeiten. Deshalb stratete der gebürtige Dörflerser das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien. Von 15.- 22. April können sich alle Österreicher, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf den Gemeindeämtern mit ihrer Unterschrift gegen Kirchenprivilegien aussprechen.
Konkret fordert der bekennende "Pastafari" die Trennung von Staat und Kirche, die Reduktion der Subventionen und die staatliche Aufklärung der Missbrauchs- und Gewaltfälle in kirchlichen Einrichtungen. Derzeit obliegt die Aufarbeitung der Kirche selbst.
Vorallem die der staatlich finanzierte Religionsunterricht – streng konfessionell getrennt – ist Niko Alm ein Dorn im Auge: "Der Einfluss des Staates endet bei den Inhalten. Die werden von den Glaubensgemeinschaften selbt gesetzt." Anstelle des jetzigen verpflichtenden Unterricht könnte er sich einen konfessionsübergreifenden Ethik- und Religionunterricht vorstellen.
Seit zwei Jahren arbeitet die Gruppe an ihrem Anliegen. "Wir haben etwas zum Thema gemacht, dass zuvor keines war," freut sich Niko Alm über den Zwischenerfolg. Den Abbau von Kirchenprivilegien nahmen auch politischen Parteien auf ihre Agenden. Die katholische Kirche schwieg lange. Rund um Ostern regte sich dann doch Widerstand gegen die Initiative. Kardinal Schönborn lies eine Million Flyer drucken, in denen er Gewissheit unter seinen Gläubigen schaffen wollte.
"100.000 Unterschriften sind für uns ein Erfolg. Die braucht es für eine parlamentarische Bahandlung," definiert Niko Alm das Ziel, " aber uns ist klar, dass es für rechtliche Veränderungen auch die politischen Willen von Nöten ist." Für ihn wird die Arbeit auch nach dem volksbegehren weitergehen.
Mehr informationen zu den Forderungen finden sie unter: www.kirchen-privilegien.at
Öffnungszeiten der Gemeindeämter
Die Öffnungszeiten der Gemeidneämter, in der Sie Ihre Untrschrift leisten können, finden Sie im Anhang.
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