Kündigung im Krankenstand möglich
GÄNSERNDORF (rm). Die Jahresbilanz der Bezirks-AK präsentierten Bezirksstellenleiter Robert Taibl und Kammerrat Walter Rotter im Arbeiterkammersaal in Gänserndorf. 2017 gab es 5.115 Beratungen. Für die Mitglieder wurden 1.937.546 Euro erstritten, davon im Arbeits- ud Sozialrecht allein 1.632.154 Euro, 570..965 Euro im Rahmen der Insolvenzvertretung. "Die Zahlen beweisen, wie wichtig die AK als Anlaufstelle in allen Lebenslagen ist", erklärt Taibl. Besonders warnen die beiden davor, mit dem Krankenstand zu sorglos umzugehen. "Es ist möglich, einen Arbeitnehmer im Krankenstand selbst nach einem Arbeitsunfall zu kündigen", räumt Rotter mit einem weit verbreiteten Irrglauben, das sei nicht erlaubt, auf. Oft dränge der Arbeitgeber auf die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses während des Krankenstandes mit der vagen Zusage einer Wiedereinstellung nach erfolgter Genesung. Diese sei jedoch nicht verbindlich und die Gefahr, danach auf der Straße zu stehen, groß. AK und ÖGB haben daher stets gefordert, dass auch bei einvernehmlicher Lösung eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten ist.
Der Arbeitsmarkt im Bezirk scheint sich trotz Schließung der Firma Dürr in Zistersdorf und dem Abbau von 500 Beschäftigten bei det Firma Shire in Orth, langsam zu erholen. Zu Sorgen gibt General Motors in Aspern Anlass - hier herrscht Kurzarbeit und die Zukunft ist mehr als unklar. Bei der Zuckerfabrik in Leopoldsdorf scheint die nächste Kampagne gesichert zu sein, aber auch hier sind die Aussichten aufgrund des niedrigen Zuckerpreises nicht rosig.
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