561 Fischerhütten an der March - und kein Baubescheid
Illegale Wochenendhäuser in der Au im Visier der Behörde
BEZIRK (mb/up). "Ein Fischer, der etwas auf sich hält, hat eine Hütte aus Holz", so ein leidenschaftlicher Fischer. In den 60er Jahren begann der Bauboom, noch zur Zeit des Eisernen Vorhangs entstanden über 500 Hütten an der March - Baugenehmigung wurde keine einzige erteilt.
"Ich habe selbst eine Fischerhütte und ich habe nicht vor, mir oder einem anderen Gemeindebürger einen Abrissbescheid zu erstellen", schmunzelt Hohenaus Bürgermeister Robert Freitag, die Hütten fielen aus seiner Sicht unter das Gewohnheitsrecht.
Sehr wohl aber sind alle Besitzer verpflichtet, die Auflagen der Wasserrechtsbehörde zu erfüllen. Diese kontrolliert derzeit entlang der March - und findet Gebäude jenseits aller Vorschriften. Denn in den vergangenen Jahren haben einige "Stadtflüchtlinge" die Hütten zu Wochenend-Häusern ausgebaut - inklusive SAT-Schüssel und Stromaggregat. Das stößt vielen einheimischen Fischern sauer auf. "Die Holz-Hütten waren immer in die Natur eingebunden", sagt einer von ihnen.
Werden die rechtlichen Auflagen nicht erfüllt, müssen die Fischer Strafzahlungen leisten - und das oft in regelmäßigen Abständen, denn einige schwarze Schafe unter den Hütten-Besitzern verweigern konsequent die vorgeschriebenen Umbauten.
Für den Erwerb einer Hütte ist die niederösterreichische Fischereilizenz Voraussetzung, mit dieser muss beim Grundbesitzer eine Fischereikarte gekauft werden. "Ich zahle an die Stiftung Fürst Liechtenstein die Saisonkarte und eine jährliche Pacht", sagt Freitag.
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