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Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof also entschieden: Die Stichwahl des Bundespräsidenten ist zu wiederholen. Ausnahmsweise sind sich alle Parteienvertreter einig: Diese Entscheidung ist zu akzeptieren. Was denn sonst? In einem Rechtsstaat die Entscheidung eines Oberstgerichtes - ist klar, dass diese zu akzeptieren ist, bräuchte man keine warme Luft zu erzeugen. Schön, dass alle finden, was das jetzt wieder für ein Meilenstein war usw. Was ich bisher vermisse ist, dass mal klar gesagt wird,...
Stmk
Hartberg-Fürstenfeld
ernst steurer
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