Letzte Zahlung für Mängel einbehalten
(red). Wer sich auch über den Übergabetermin eines Neubaus hinaus absichern will, kann im Vertrag mit dem Bauunternehmer einen Haftrücklass vereinbaren. Man hat dann das Recht, einen bestimmen Anteil der Gesamtsumme (meist 3-5 Prozent) – für den Fall das Mängel auftauchen. Die genauen Bedingungen, auch den Zeitraum, muss man mit der Baufirma aushalten. Erst wenn nach der vereinbarten Zeit keine Mängel aufgetreten sind, wird dann die letzte Tranche bezahlt.
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