30 Biber leben im Pulkaubach

Obmann Josef Fürnkranz mit Bgm. Helmut Koch, HR Werner Rubey, Maximilian Hardegg und den betroffenen Ortschefs.             Foto: jm
  • Obmann Josef Fürnkranz mit Bgm. Helmut Koch, HR Werner Rubey, Maximilian Hardegg und den betroffenen Ortschefs. Foto: jm
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PULKAUTAL (jm). Bei der Mitgliederversammlung des Pulkau-Wasserverbandes, zu der Obmann Josef Fürnkranz in den Sitzungssaal des Retzer Gemeindeamtes eingeladen hatte, nahmen das rapide Ansteigen der Biberpopulation und somit auch die Biberschäden breiten Raum ein. „Derzeit gibt es in NÖ etwa 3.600 Biber, die streng geschützt sind“, führte Ing. Jörg Luxbacher vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Wasserbau, aus.

5.000 Biber möglich

„Aufgrund der zu erwartenden Vermehrung und einer Lebenserwartung von 10 bis 17 Jahren könnte sich die Biberpopulation heuer auf etwa 5.000 erhöhen.“ Das zunehmende Problem der Biberschäden, für die letztlich der Steuerzahler aufkommen muss, brachte Hofrat Werner Rubey vom Amt der NÖ Landesregierung auf den Punkt: „Der Artenschutz ist in Österreich in der Verfassung, aber nicht der Hochwasserschutz. So kann sich der Biber fast uneingeschränkt vermehren, denn der Artenschutz sticht den Hochwasserschutz aus.“

Biber als „Heilige Kuh“

„In Österreich ist es grundsätzlich verboten, Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Wohnung zu beschädigen oder zu zerstören“, führte Jörg Luxbacher aus. Aufgrund der zunehmenden Biberschäden wurde 2016 die NÖ Biberverordnung erlassen. Wenn durch die Biberdämme Hochwassergefahr besteht, dürfen diese entfernt werden. Auch das Fangen und Töten ist erlaubt, wenn wenn der Eingriff beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau, beantragt und genehmigt wurde.

12 Biberbauten an der Pulkau

„Die Ausgaben für den Pulkau-Wasserverband steigen, weil er für die Biberschäden aufkommen muss. 3.750 Euro haben die fünf Lebendfallen gekostet, drei Biberdämme mussten entfernt werden, was drei Tage Bagger- und LKW-Arbeit gekostet hat“, erklärte der Obmann.
Insgesamt gibt es zwölf Biberbauten an der Pulkau, in denen geschätzte 30 Biber leben. Da in Untermarkersdorf die Pulkau durch die Biberdämme schon bis zu 1,60 Meter aufgestaut war und Anrainer das Grundwasser in ihre Keller bekamen, wurde das Fangen und Töten von zwei Bibern vom Land genehmigt.
Die betroffenen Bürgermeister, Obmann Josef Fürnkranz und Maximilian Hardegg, der sechs Kilometer der Pulkau besitzt, sind mit der jetzigen rechtlichen Regelung nicht zufrieden. Sie schätzen zwar die Zugeständnisse des Landes, gewisse autonome Entscheidungen treffen zu dürfen, bemängeln jedoch, dass es für Schäden (gefällte Bäume), die von Bibern angerichtet wurden, rechtlich keine Entschädigung gibt.

Zur Sache:

• Der Europäische Biber (Castor fiber) ist das größte Nagetier Europas. Er erreicht eine Kopf-Rumpf-Länge von 80 bis 102 cm und eine Schwanzlänge von bis zu 35 cm. Ausgewachsene Europäische Biber wiegen zwischen 23 und 30 kg. Das Weibchen bringt im Frühjahr zwei bis drei, seltener auch bis zu sechs Junge zur Welt.
• Mit Hilfe von Dämmen staut der Biber Wasserläufe, um die Baueingänge unter Wasser zu halten. Der Anstau erlaubt ihm auch den leichteren Transport von Holz.
• Der Biber hält keinen Winterschlaf. Er ist Vegetarier und ernährt sich in der kalten Jahreszeit von Baumrinde. Da er nicht klettern kann, nagt er Bäume sanduhrartig an und fällt diese, um an die Rinde zu kommen.
• Die natürlichen Fressfeinde erwachsener Biber wie Wolf oder Bär fehlen heute in Mitteleuropa fast vollständig.
• In der Zeit von 1. September bis 31. März dürfen laut NÖ Biberverordnung Biberdämme entfernt werden und Biber mittels Fallen gefangen und getötet werden. Voraussetzung ist jeweils eine Genehmigung des Landes.
• An der Pulkau gibt es zurzeit zwölf Biberbauten, in denen geschätzte 30 Biber leben.

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