Schlägerei in Justizanstalt Göllersdorf
Als schwul bezeichnet endete mit Fußtritt
Weil der Angeklagte als schwul bezeichnet wurde, stieß er das Opfer nieder und versetzte ihm einen Tritt in den Rücken.
GÖLLERSDORF (ag). Beide Häftlinge saßen im Haftraum als das Opfer meinte, ob der Angeklagte schwul sei. Das versetzte Rene O. so sehr in Rage, dass er ihn beim Verlassen des Raumes zu Boden stieß und ihm einen Tritt in den Rücken versetzte. Das Opfer verspürte Schmerzen und gab sich in ärztliche Behandlung.
3 Monate Freiheitsstrafe
Dafür forderte das Opfer 400 Euro Schmerzensgeld, das der Angeklagte, der bereits fünf Vorstrafen hat, mit 250 Euro anerkannte. Richter Erhard Neubauer formulierte folgendes Urteil: "Die versuchte Körperverletzung ist strafbar und ich verurteile Sie zu drei Monaten unbedingte Freiheitsstrafe und die Übernahme der Verfahrenskosten." Der Angeklagte nahm das Urteil an.
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