Ballnachtrauferei mit Nachspiel
Alkohol im Spiel war bei Rauferei, die mit abgebrochenem Zahn endete.
HOLLABRUNN (jm). Andreas O. musste sich vor dem Bezirksrichter wegen Körperverletzung verantworten. Der 32-Jährige war angeklagt, in der HLT-Ballnacht am 15. 1. den 19-jährigen Johannes W. durch einen Faustschlag auf die Unterlippe verletzt zu haben. Der Angeklagte bekannte sich als nicht schuldig. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Heribert Donnerbauer, bezeichnete vielmehr seinen Mandanten als Opfer dieser Schlägerei. Diesem soll der 19-Jährige, der durch Rechtsanwalt Timo Ruisinger vertreten war, mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben, sodass ein Schneidezahn abgebrochen und die Unterlippe aufgesprungen war.
Tatort war der Bereich um die Herrentoilette der Sporthalle. Kurz nach Mitternacht benützten einige Männer das WC. Dort wurde „Schmäh geführt, aber es hat keinen Streit gegeben“, berichteten die Beteiligten einhellig. Unerklärlich für den Angeklagten war es daher, als ihm beim Verlassen der Toilette mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt wurden. „Ich kannte die Männer nicht, habe keine Abwehrschläge gesetzt und habe auch keine Erklärung, wobei Johannes W. verletzt wurde“, beteuerte der Angeklagte.
Seine Aussage wurde vom Zeugen Michael S. bekräftigt: „Ich verließ nach Andreas O. das WC. Als ich hinauskam, sah ich, wie Johannes W. und Ralf S. mehrfach mit Fäusten auf Andreas O. einschlugen, der sich aber nicht wehrte.“ Eine etwas andere Sicht der Dinge zeichnete Zeuge Ralf S.: „Wir sind zu viert beisammen gestanden und haben Schmäh geführt. Da kam Andreas O. auf uns zu und hat auf Johannes W. zugeschlagen. Der schlug dann reflexartig zurück. Ich habe nicht hingeschlagen, sondern die beiden auseinandergedrückt.“ Zeuge Rudolf F. gab an, Johannes W. habe auf Andreas O. zugeschlagen, doch war bei Johannes W. bereits Blut in der Mundregion zu sehen.
Vom Richter befragt, ob sie zur Tatzeit alkoholisiert waren, bestätigten alle Beteiligten ihre gemessenen Blutalkoholwerte. Die bewegten sich zwischen 0,62 und 2 Promille. Die Polizei hatte auch ein Foto vom Gesicht des Johannes W. dem Gerichtsakt beigelegt, doch das brachte keinen Aufschluss über dessen Verletzung. Bezirksrichter Neubauer vertagte daher die Verhandlung auf den 16. 8., wo die Polizisten vor Gericht aussagen werden.
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