Bezirksgericht: Freispruch für Security-Mann
HOLLABRUNN (jm). Bereits in der Verhandlung am 24.4. hatte sich ein 52-jähriger Security-Mann wegen angeblicher Körperverletzung vor dem Bezirksrichter verantworten müssen. Die Bezirksblätter berichteten darüber. Kläger Matthias B. hatte den Security-Mann beschuldigt, er hätte ihm einen Stoß gegen den Brustkorb versetzt, sodass er zu Fall gekommen sei und sich eine Schädelprellung sowie eine Zerrung der Halswirbelsäule zugezogen habe. Der 52-Jährige bekannte sich als nicht schuldig. Die Verhandlung musste vertagt werden, da ein Zeuge nicht erschienen war und der Sachverhalt nicht geklärt werden konnte.
Am 15. 5. war der Zeuge Oliver S. anwesend und sagte mit zwei weiteren Zeugen gegen Matthias B. aus. Die übereinstimmenden Angaben belasteten den Ankläger schwer. Demnach war dieser erheblich alkoholisiert, hat sich bei der Kronehit-Sieger-Party in Niederfladnitz „aufgeführt“, wurde von zwei Security-Männern hinausgebracht und erhielt Lokalverbot. Als er den Party-Bereich neuerlich betrat, griffen die Security-Männer nicht ein. Zeuge Thomas M.: „Matthias B. legte sich stocksteif auf den Boden und begann zu schreien.“ Bekannte redeten ihm zu, er solle aufstehen, doch er rief: „Lasst mich, die werden schon sehen!“ Für Richter Erhard Neubauer galt es als erwiesen, dass die Security-Männer korrekt gehandelt hatten und er fällte für den angeklagten 52-Jährigen einen Freispruch.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.