Schmidatalerin wird eingelocht
Drei Monate für Diebstahl bei TEDi
Der versuchte Diebstahl von Waren im Wert von rund 154 Euro bringen für eine Frau aus dem Schmidatal eine 3-monatige Haftstrafe.
HOLLABRUNN. "Ich hab nicht nachgedacht und brauchte die Gegenstände eigentlich gar nicht", gab sich eine Frau aus dem Schmidatal geständig. Ihr wird vorgeworfen, Waren im Wert von 154,20 Euro bei TEDi, gestohlen zu haben. Zu den drei bestehenden einschlägigen Vorstrafen kommen noch zwei Diebstähle in anderen Geschäften dazu. Die anwesende Bewährungshelferin bat um ein mildes Urteil und die Vorstrafen aus den Jahren 2019 und 2021 zu belassen, da die Angeklagte auf einen Therapieplatz bei Frauen für Frauen und einen Platz in der Tagesklinik der Psychiatrie wartet.
3 Monate Freiheitsstrafe
Richter Erhard Neubauer verhängte eine dreimonatige, unbedingte Haftstrafe, sah von den Widerrufen der Vorstrafen ab, verlängerte dafür die Probezeit auf fünf Jahre und stufte die Kosten des Strafverfahrens als uneinbringlich ein. "Schauen Sie, dass Sie ihr Leben in den Griff bekommen, versuchen Sie einen Strafaufschub, Sie haben doch ein kleines Kind", ermahnte der Richter die Angeklagte eindringlichst.
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