Geld- und Haftstrafe für Moped-Todeslenker
Ein 20-j. Hollabrunner stand wegen grob fahrlässiger Tötung eines 17-jährigen in Korneuburg vor dem Richter.
UNTERTHERN/KORNEUBURG (mr). Bei einem tragischen Zusammenstoß zweier Mopeds in den frühen Morgenstunden des 1.9.2015 bei Unterthern verlor ein 17-jähriger aus Großweikersdorf sein Leben.
Er war in Richtung Hollabrunn auf seiner Fahrbahnhälfte unterwegs, als ihm ein 20-jähriger Hollabrunner kurvenschneidend mit einem auffrisierten Moped (Zylinder von 50 auf 88 cm³ aufgebohrt) entgegenkam. Durch die folgende Frontalkollision wurden beide Lenker auf die Fahrbahn geschleudert. Während der schuldtragende Lenker schwerstverletzt überlebte, starb der 17-jährige noch an der Unfallstelle.
Der Darstellung des Hollabrunners, er habe einem auf seiner Straßenseite entgegenkommenden PKW zur Vermeidung einer Kollision nach links ausweichen müssen und sei darauf mit dem unmittelbar dahinter folgenden Moped des 17-jährigen kollidiert, schenkte der Korneuburger Richter Rainer Klebermaß keinen Glauben. "Ein derartiges Geisterauto gab es nicht" betonte er in der Urteilbegründung.
Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde der Hollabrunner zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.850 Euro kombiniert mit einer fünfmonatigen bedingten Haftstrafe sowie weiters zur Zahlung von 4.600 Euro Begräbniskosten verurteilt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin beanspruchte Bedenkzeit.
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