Glatteissturz & Schulterfraktur
Freispruch: Hausbesitzer nicht für Sturz auf vereister Straße verantwortlich.
HOLLABRUNN/MAILBERG (jm). Wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung musste sich der Mailberger Adam R. (Name von der Redaktion geändert) vor dem Bezirksrichter verantworten. Dem 45-Jährigen wurde zur Last gelegt, den Gehsteig einen Meter vor seinem Haus in Mailberg am 17. Februar nicht gestreut zu haben. Infolge dessen sei sein 74-jähriger Nachbar, als er den Biomüll hinunter bringen wollte, gestürzt und habe sich dabei eine Schulterfraktur zugezogen. Abstruser Strafantrag
Adam bekannte sich als nicht schuldig und sein Verteidiger bezeichnete den Strafantrag als „abstrus“. Der Sturz des 74-Jährigen sei in einer Entfernung von etwa 2,5 Metern vom Haus des Angeklagten erfolgt und könne diesem nicht angelastet werden. Er plädierte für einen Freispruch seines Mandanten. Die Verhandlung nahm an Emotionalität und Lautstärke zu, bis Richter Erhard Neubauer vom Anwalt mehr Disziplin einmahnte.
„Ich habe am Vortag neben dem Haus Salz gestreut“, verteidigte sich Adam R. und nannte auch den Grund, warum der vorgeschriebene Meter vom Haus weg nicht gestreut war. „Den einen Meter vor meinem Haus konnte ich deshalb nicht streuen, weil dort Autos parkten.“ Das bestätigte der 74-Jährige im Zeugenstand. „Ich konnte gar nicht bei der Hausmauer gehen, weil dort die Autos standen.“
Freispruch im Zweifel
Die parkenden Autos wurden bis jetzt von der Gemeinde toleriert. Deshalb sei er auf die Straße ausgewichen, und das mache er dort immer bei Schnee und Glatteis. Er zeigte auch auf den Fotos die Stelle, wo er gestürzt war. Sie ist in einer Entfernung von 2,5 Metern von der Häuserfront.
Richter Erhard Neubauer konnte kein schuldhaftes Verhalten bei Adam R. feststellen und sprach ihn im Zweifel frei.
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