Jugendlicher terrorisierte Umfeld
Tunichtgut trieb es zu arg: Jetzt stand er in Korneuburg vor Schöffensenat.
BEZIRK HOLLABRUNN/KORNEUBURG (mr). Eine wahre Latte von Delikten legte die Anklage dem 16-jährigen Angeklagten zur Last: Verbrechen wie geschlechtliche Nötigung und (minderschweren) Raub sowie Vergehen wie Sachbeschädigung, Nötigung, sexuelle Belästigung, fortgesetzte Gewaltausübung und Sachentziehung.
In einer Bushaltestelle und auf der anschließenden Busfahrt in seine Heimatgemeinde griff er mehrmals unter Anwendung von Körperkraft gegen den Willen einer Jugendlichen in deren Schritt und betastete sie. Anschließend drohte er, es werde ihr etwas passieren, falls sie zur Polizei geht. Auf einem Spielplatz packte er sein "bestes Stück" aus und spielte damit vor einer Jugendlichen herum.
Einen weiteren Jugendlichen packte er an der Kleidung, und zwang ihn durch die Drohung, er werde ihm etwa anzutun, zur Herausgabe von fünf Euro.
Sachbeschädigungen beging der Tunichtgut, indem er anderen Jugendlichen die Kleidung zerriss bzw. beschädigte, in der Toilette des Eislaufplatzes die Papierhandtücher anzündete oder auf eine Ziegelmauer eintrat bzw. diese mit Ziegeln bewarf.
Der teilweise geständige Jugendliche fasste eine einjährige Haftstrafe aus, deren Vollzug für drei Jahre Probezeit zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den Geschädigten muss er rund 1.900 Euro zahlen. Rechtskräftig!
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