Verhandlung wird fortgesetzt
Opfer ist nicht auffindbar

Die Verhandlung wird fortgesetzt im August weil das Opfer nicht auffindbar ist. | Foto: Alexandra Goll
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Die ehemalige Lebensgefährtin eines Jetzelsdorfers beschuldigte ihn der Körperverletzung, doch bei der Gerichtsverhandlung erschien sie gar nicht.

JETZELSDORF (ag). Seit acht Jahren waren sie ein Paar, daraus entstanden zwei Kinder und eines Tages versuchte die Frau ihrem Partner einen USB-Stick, den er für die Arbeit benötigte, wegzunehmen. Daraus entstand ein Gerangel. Sie warf mit einem Glasobjekt, worauf er sich eine Schnittwunde am Fuß zuzog, dann flog noch ein Metalltablett, das er mit dem Ellbogen abwehren konnte. Er drohte mit der Polizei, sie zündete den USB-Stick an. 

Mann floh mit Auto

Daraufhin versuchte Andreas T. mit dem Auto zu fliehen. Die Frau nahm am Beifahrersitz Platz und warf sich während der Fahrt auf den Fahrer und kratzte ihn. Anschließend stieg sie aus und lief wieder zum Haus zurück. Dort warteten schon Nachbarn und die Kinder, weil sie den Tumult mitbekommen haben.

Verletzungen selbst zugefügt

Auf die Frage von Richter Erhard Neubauer woher die Verletzungen der Frau kämen antwortete der Angeklagte: "Zig male hab ich schon gesehen, wie sie sich mit einem Gürtel um den Hals gewürgt hat und sich selbst kratzte. Sie hat schwere psychische Probleme und in Behandlung!"

Kindesabnahme

Im Zuge dieser Streitigkeiten nahm das Jugendamt die Kinder in Obsorge. Seitdem ist die Mutter vermutlich nicht mehr in Österreich und verschwunden. Sie beschuldigte weiters ihren Partner, sie mit Substanzen umbringen zu wollen. Die Polizei prüfte diese Substanzen und konnte aber nichts Negatives feststellen. Ebenso in diesem Zeitraum schickte sie der Mutter des Angeklagten die Polizei nach Hause wegen dem Verdacht der Kindesmisshandlung, obwohl die Kinder in Jugendamt Obsorge sind.

Verhandlung wird fortgesetzt

Da das Opfer nicht anwesend war setzte Erhard Neubauer für Ende August eine erneute Verhandlung an und forderte die Krankengeschichte des Opfers an und als Zeugen den ermittelnden Beamten.

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