Pflegeheim: Sexueller Missbrauch
Retz: Bettlägeriges und dementes Opfer (90) zwischenzeitig verstorben.
RETZ/KORNEUBURG (mr). Fast täglich besuchte der 85-jährige Angeklagte eine bettlägerige und zur verständlichen Äußerung an die Umwelt nicht mehr fähige 90-jährige Heiminsassin.
Am 31.12.2016 und 22.1.2017 wurde er jeweils von einer Pflegerin ertappt, wie er bei weggeschobener Decke und heruntergeklappter Inkontinenzeinlage die 90-jährige im Intimbereich begrapscht hatte. Eine Pflegerin will beim Betreten des Zimmers die Frage des Angeklagten "Gfoit's da?" vernommen haben.
Obwohl der Angeklagte über Drängen der Heimleitung zunächst Selbstanzeige erstattet hatte, leugnete er vor Gericht beharrlich und wollte der Frau bloß den Bauch massiert haben. "Sie hat über Schmerzen geklagt" wollte er Glauben machen. Dieser Darstellung widersprachen die Zeuginnen - demnach sprach die 90-jährige kaum noch etwas und wenn man sie etwas fragte, dann betete sie ein Vaterunser.
Der Schöffensenat beurteilte die Aussagen der Pflegerinnen als glaubwürdig und verurteilte den Lustgreis wegen sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten Person zu einer -zur Hälfte bedingt ausgesprochenen- Geldstrafe von 7.200 Euro.
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