Rätsel der verirrten Kugel geklärt
Jagdunfall in Weyerburg: Jäger muss Geldbuße und Schmerzengeld zahlen.
WEYERBURG/KORNEUBURG (mr). Wie berichtet, wurde am 8.11.2014 bei einer Wildsaugatterjagd in einem Wald zwischen Weyerburg und Porrau ein Treiber von einer verirrten Kugel aus dem Gewehr eines Jagdgastes getroffen und schwerstens verletzt.
Verteidigungslinie zerplatzte
Die vom Angeklagten aufgetischte Version, das von ihm abgefeuerte Projektil habe den Schädel eines Wildschweines gestreift, sei in einer steilen Parabel gegen den Himmel gestiegen und habe im Herunterfallen den Treiber getroffen, zerplatzte nach Beschussversuchen von Sauschädeln und dem Gutachten des Gerichtsmediziners wie eine Seifenblase.
Nach aufwändigen Versuchen konnte der Schießsachverständige die Querschlägerversion ausschließen, weil die Kugeln beim Auftreffen auf den Schädel völlig zerstört wurden, gleichgültig in welchem Winkel sie aufkamen. Der Schuss müsse daher in Richtung des Treibers abgegeben worden sein.
Nach dem Gerichtsmediziner reicht die Energie einer bloß herunterfallenden Kugel keinesfalls aus, um die vom Treiber erlittenen Verletzungen zu verursachen.
Der Angeklagte, der bisher jegliche Schuld bestritten hatte, sah nunmehr ein, einen Fehler begangen zu haben, für den er die Verantwortung übernehme.
Damit entging er einer strafgerichtlichen Verurteilung: Falls er binnen 14 Tagen 9.000 Euro Geldbuße und 11.000 Euro Gerichtskosten sowie dem Verletzten ein vorläufiges Schmerzengeld von 50.000 Euro bezahlt, wird das Verfahren eingestellt.
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