Strohballen im HQ Schutzgebiet
In Zellerndorf lagern unerlaubt große Mengen Stroh im Hochwasserschutzgebiet und in der Nähe von Gebäuden.
ZELLERNDORF (ae). Besorgte Bürger aus Zellerndorf wandten sich in einem Schreiben an die Bezirksblätter, weil Landwirt Josef Diem Strohrundballen auf einer Fläche neben der Pulkau gelagert hat, die als Hochwasserschutzgebiet HQ 30 ausgewiesen ist, und daher dort nichts gelagert werden darf, was im Hochwasserfall zu Behinderung des abfließenden Wassers führen könnte, was durch die Strohballen aber leicht der Fall sein kann.
Außerdem dürften nach dem Niederösterreichischen Feuerwehrgesetz leicht brennbare Erntegüter nicht näher als 100 Meter zu Gebäuden gelagert werden, was in diesem Fall ebenfalls nicht eingehalten wurde. Besitzer von Wohnhäusern und Wirtschaftsgebäuden in diesem Gebiet sind daher in Sorge, weil in den letzten Wochen in Niederösterreich schon solche Strohlager in Brand geraten sind und daher eine ständige Gefahr darstellen.
Laut Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner entwickeln brennende Strohballen eine so große Hitze, dass noch in 50 Meter Entfernung Fenstergläser platzen und Dämmstoffe unter der Hausfassade schmelzen können. Der Besitzer der Strohballen, Josef Diem, verweigerte den Bezirksblättern gegenüber eine Stellungnahme zu seinem nicht gesetzeskonformen Lagerplatz: „Grundsätzlich rede ich mit Ihnen gar nicht darüber. Die Bezirkshauptmannschaft hat das alles schon behandelt.“ Wobei der letzte Satz nicht ganz stimmt.
Laufendes Verfahren
Die BH behandelt den Fall nämlich noch immer, wie Bezirkshauptmann Stefan Grusch dem Berichterstatter mitteilte: „Wir sind an der ganzen Sache dran. Es ist richtig, dass im Hochwasserschutzgebiet HQ 30 nichts liegen darf, wir werden das in Ordnung bringen.“ Mehr wollte Stefan Grusch mit Hinweis auf das offene Verfahren nicht sagen, aber es ist davon auszugehen, dass die Strohballen in absehbarer Zeit aus dem gefährdeten Gebiet weggeschafft werden müssen.
Ein besorgter Zellerndorfer, der seinen Namen aber nicht genannt haben möchte: „Herr Diem ist Gemeinderat und sollte wohl mit gutem Beispiel vorangehen und seine Strohballen dort lagern, wo es erlaubt ist.“
Zur Sache
In Zellerndorf sind neben der Pulkau vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau, Hochwasserschutzgebiete ausgewiesen, die für ein 30-jähriges Hochwasser (HQ 30) und ein hundertjähriges Hochwasser (HQ 100) ausgelegt sind. Im Bereich von HQ 30 darf daher nichts gelagert werden, was im Falle einer Überflutung weggetrieben werden und vorgesehene Abläufe der Fluten verlegen könnte.
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