Zu Unrecht bezogene AMS-Leistungen: Haft!
Mann logierte im Ausland und kassierte Arbeitslosengeld bzw. Notstand: 10 Monate Bewährungsstrafe.
HOLLABRUNN/KORNEUBURG (mr). Der Angeklagte, der zwischen 2007 und 2014 vom Arbeitsmarktservice Hollabrunn Arbeitslosengeld und Notstand in Höhe von 26.550 Euro bezogen hat, soll während der Bezugszeiten ausschließlich in Znaim gewohnt haben - ein meldepflichtiger Umstand, der zum Ruhen der AMS-Leistungen führt.
Er bekannte sich nicht schuldig, richtig sei, dass er in Znaim eine Freundin gehabt habe, er sei jedoch für das AMS stets über eine Adresse im Inland erreichbar gewesen und habe auf Vermittlungsvorschläge sofort reagieren können. Auch betonte er, dass er teilweise bei einer Freundin in Oberösterreich und sohin im Inland logiert hätte.
Die Verurteilung wegen Sozialbetrugs zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung ist rechtskräftig!
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