2016 bringt viel Neues für die AutofahrerInnen
(ae). Ab heuer wird die Führerscheinprüfung realistischer. Bei der praktischen Fahrprüfung werden mehr besondere Straßenteile wie Kreisverkehre, Eisenbahnübergänge, Bushaltestellen, Fußgängerübergänge und längere Steigungs- und Gefällestrecken ins Programm eingebaut. Erleichterungen gibt es bei der Begutachtungsplakette: Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, die die Ausfolgung des „Pickerls“ verhindern, müssen jetzt bei einer Nachprüfung innerhalb von vier Wochen und maximal 1.000 gefahrenen Kilometern nur noch die Mangelpositionen überprüft werden. Eine vollständige neuerliche Prüfung, wie sie bisher nötig war, ist nicht mehr erforderlich.
Strengere Strafen
Ab dem 1. Februar gibt es strengere Strafen bei Verkehrsunfällen mit verletzten oder getöteten Personen. Werden bei einem Unfall mehrere Menschen getötet, beträgt die Freiheitsstrafe dann zwei Jahre statt bisher einem Jahr Haft. Wer grob fahrlässig den Tod eines anderen verursacht kann bis zu 3 Jahren Haft verurteilt werden. Bisher waren dazu noch „besonders gefährliche Verhältnisse“ notwendig. Wer dazu noch unter Alkoholeinfluss den Tod mehrerer Menschen verursacht, kann bis zu 5 Jahren eingesperrt werden, bisher war die Höchststrafe in diesen Fällen 3 Jahre. Bei fahrlässiger Körperverletzung ist ab 1. 2. eine Höchststrafe von 6 Monaten Haft oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen.
Telefonieren am Steuer
Geplant ist für heuer auch ein strengeres Vorgehen gegen Telefonieren ohne Freisprechanlage beim Fahren und auch gegen das Bedienen eines Handys. Eine entsprechende Novelle wird demnächst im Parlament behandelt. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) verlangt darüber hinaus, dass die Gesetzesgrundlage im Zusammenhang mit Telefonieren im Auto geändert wird. Derzeit ist es nämlich für die Bestrafung eines Verstoßes gegen das Handyverbot notwendig, dass der Polizist den Lenker anhält und ein Organmandat ausstellt. Das KfV verlangt, dass das Kontrollhindernis der Anhaltung ersatzlos gestrichen wird.
Änderungen gibt es auch bei Reisen in die Nachbarländer. Seit 1. 1. wurden in der Slowakei die Aufklebevignetten für Autobahnen und Schnellstraßen durch elektronische ersetzt. Die Preise blieben gleich. Und in der Schweiz ist Rückwärtsfahren nur noch dann erlaubt, wenn Weiterfahren oder Wenden nicht möglich ist.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.