Einsatzprämie für Arbeitgeber
Freiwilligenfreundliche Arbeitgeber erhalten Einsatzprämie
Seit 1. September erhalten Arbeitgeber einen Bonus, wenn sich Mitarbeiter im Freiwilligendienst bei einem Großschadensereignis einsetzen.
BEZIRK. Nicht zuletzt ist eine hohe Lebensqualität auch dem freiwilligen Einsatz im Sozial-, Gesundheits-, Kultur- und Sportbereich, in der Katastrophenhilfe oder bei den Rettungsdiensten bzw. Feuerwehren zurückzuführen. Knapp 50 Prozent der Weinviertler Bevölkerung ab 15 Jahren und damit fast 160.000 Weinviertler sind in irgendeiner Form unbezahlt freiwillig tätig und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
SPÖ Forderung abgelehnt
Ein von der SPÖ in der Juni-Sitzung im österreichischen Parlament eingebrachter Antrag auf Entgeltfortzahlung für Freiwillige hätte nun dieses österreichische Erfolgsmodell in Frage gestellt, wie auch der Bundesfeuerwehrverband und das Rote Kreuz in einer Aussendung festgehalten haben. Sie befürchteten Nachteile für ehrenamtliche Mitglieder am Arbeitsmarkt, wenn Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Mitarbeiter für Einsätze frei zu geben.
Ehrenamt geschadet
Dieses Modell hätte aber auch ganz grundsätzlich dem Ehrenamt geschadet, weil damit die prinzipielle Frage nach einer Bezahlung für freiwilliges Engagement aufgeworfen wird. "Die SPÖ hatte übersehen, dass sich viele Menschen in Österreich nicht des Geldes wegen engagieren, sondern aus voller Überzeugung für andere Menschen da sein wollen", hält die Weinviertel-Abgeordnete Himmelbauer fest.
Bonus seit 1.9.
Diese Argumente und die Bedenken der Einsatzorganisationen haben daher zu einem Umdenken geführt und einer Lösung die sowohl die freiwillige Tätigkeit fördert als auch die Arbeitgeber entlastet. Seit 1. September 2019 erhalten jene Arbeitergeber in der Privatwirtschaft einen Bonus („Einsatzprämie“), die im Einvernehmen und bei Großschadensereignissen (mindestens 100 Einsatzkräfte, Mindestdauer 8 Stunden) ihre Arbeitnehmer vom Dienst freistellen und das Entgelt fortzahlen. Möglichst einfach und unbürokratisch abgewickelt wird diese „Einsatzprämie“ über die Bundesländer, die für den Katastrophenschutz in Österreich zuständig sind.
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