Kein automatisches Wahlrecht
Zweitwohnsitzer in Niederösterreich müssen vor der Landtagswahl 2018 ein Formular ausfüllen.
HOLLABRUNN (ag/jm/ae). Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Künftig muss man den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in Niederösterreich haben, um hier seine Stimme abgeben zu dürfen. Die Krux dabei: Am Ende entscheidet der Bürgermeister, denn zwangsläufig ist das Stimmrecht nicht weg. Bürger wurden informiert
Im Bezirk Hollabrunn betrifft das rund 13.500 Zweitwohnsitzer. Die Bezirksblätter haben sich das Prozedere in der Stadtgemeinde Pulkau angesehen, wo 418 Personen betroffen sind, das sind 27 Prozent der Einwohner. Die Briefe wurden versandt, bis September sollten die Rückmeldungen einlangen. Bgm. Manfred Marihart sieht aber durchaus Positives dabei: „Es werden manche Daten wie Handynummern wieder auf den aktuellen Stand gebracht und man tritt in Kontakt mit den GemeindebürgerInnen“, so der Stadtchef. Nur bei kritischen Fällen recherchiert der Bürgermeister.
Wer sich nicht meldet, wird ein zweites Mal kontaktiert. Von der Bezirkshauptmannschaft bleibt die Frist bis Ende September abzuwarten. „Dieses Gesetz betrifft nicht die bevorstehende Nationalratswahl, sondern erst die Landtags- und Gemeinderatswahl“, so BH Andreas Strobl.
Gesetz richtig auslegen
Walter Naderer, fraktionsloser Abg. zum NÖ Landtag: „Das Gesetz ist gut, wenn es alle einhalten und richtig auslegen. Das Problem ist, dass es kein zentrales Melderegister gibt und auch keine Verpflichtung, alle Wohnsitze einzutragen und es wird kein Bürgermeister herausfinden, wie viel Wohnsitze jemand in NÖ hat. Der Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet.“
Richard Hogl, ÖVP-LAbg.: „Von der SPÖ wurde verlangt, allen Zweitwohnsitzern das Wahlrecht zu nehmen. Wir möchten nur erheben, wer nur aus wahltaktischen Gründen gemeldet ist. Wenn jemand den Fragebogen nicht ausfüllt, kann ihm das Wahlrecht entzogen werden, dagegen kann aber auch Rekurs geführt werden. Von Willkür kann damit keine Rede sein.“
Gesetz ist zurückzunehmen
Vor dem Hintergrund, dass Scheinanmeldungen ein Problem waren und sind, ist die Meinung der Grünen folgende. „Es bedeutet erheblichen Verwaltungsaufwand und damit Kosten, stiftet nur Verwirrung und öffnet die Tür zur Willkür noch weiter. Vieles ist unklar. Es ist z.B. ungeklärt, was passiert, wenn der Zweitwohnsitzer den Brief nicht erhält. Die Briefe mit dem Formblatt müssen nämlich nicht eingeschrieben ausgesendet werden. Dass der Bgm. über die Zulassung zur Wahl entscheiden könnte, kann und darf so nicht bleiben. Wählen zu dürfen ist ein Grundrecht der Demokratie, wie auch klare Regeln und Rechtssicherheit“, so die Sprecherin der Grünen im Bezirk Hollabrunn Elfriede Hofmann.
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