„Brave“ Arbeitslose im Bezirk!
In 15.790 Fällen wurden in NÖ Bezüge gesperrt, in Hollabrunn nur 203.
(ae). Wenn arbeitslos gemeldete Personen ein zumutbares Job-Angebot oder einen Weiterbildungskurs verweigern, Termine beim Arbeitsmarktservice nicht wahrnehmen oder ihren Arbeitsplatz selbst gekündigt haben, kann das AMS für einen bestimmten Zeitraum den Bezug des Arbeitslosengeldes sperren.
Dieser Vorgang wurde landesweit im Vorjahr in 15.790 Fällen vollzogen. Das bedeutete einen Anstieg gegenüber 2015 um 5,3 %. Im Bezirk Hollabrunn ist dieser Trend allerdings nicht in diesem Ausmaß erkennbar, wie AMS-Bezirksstellenleiter Josef Mukstadt erklärt: „4.212 Menschen waren 2016 in unserem Bezirk von Arbeitslosigkeit betroffen. 203-mal wurde eine Sperre des Leistungsbezuges ausgesprochen. Das heißt, es waren 4,8 Prozent aller Arbeitslosen davon betroffen. Und nur in 57 Fällen wurde der Leistungsbezug wegen Arbeits- oder Kursverweigerung gesperrt.“ Dass der Bezirk bei AMS-Sanktionen gegen den Landestrend liegt, zeigen die Zahlen der letzten Jahre. 2012 wurde noch 291-mal eine Bezugssperre verhängt, 2014 waren es 239 Fälle und 2016 nur noch bei 203 arbeitslos gemeldeten Frauen und Männern.
„So wie bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit liegt unser Bezirk auch bei Sanktionen deutlich niedriger, als das im Landes- oder Bundesdurchschnitt der Fall ist. Als AMS bemühen wir uns, den Menschen verständlich zu machen, worum es bei der Jobsuche geht und welche Möglichkeiten, aber auch Pflichten es dabei gibt“, zieht der Leiter des Arbeitsmarktservice in Hollabrunn Josef Mukstadt Resümee.
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