S 3: Endlich kommt der Ausbau in Schwung
UVP-Gutachten liegt in den Gemeinden bis 22. Mai auf. In dieser Zeit kann Einspruch erhoben werden.
BEZIRK (ae). Seit 10. April liegt das Gutachten der Umweltverträglichkeitsprüfung zur öffentlichen Begutachtung auf. Für 26. Mai ist im Hollabrunner Stadtsaal eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt, bei der jeder von dem Bauvorhaben Betroffene gegen vorherige Anmeldung seine Meinung abgeben kann.
Fertigstellung 2019
Vom Ausgang dieser Verhandlung hängt dann ab, ob der bisher festgelegte Bauplan, Baubeginn 2016, Fertigstellung bis 2019, eingehalten werden kann. Dies ist nämlich nur möglich, wenn es keine fundierten Einsprüche gegen das UVP-Gutachten gibt.
Keine Verzögerungen mehr
Richard Hogl, Landtagsabgeordneter des Bezirks und Bürgermeister von Wullersdorf, ist optimistisch, dass die UVP-Verhandlung keine Verzögerung bringen wird. „Ich gehe davon aus, dass nichts passiert. Bei der Auflage des Gesamtprojektes im Vorjahr wurden nur 6 negative Stellungnahmen eingebracht. Diesmal sollten es keine mehr sein.“
Zum weiteren Vorgang erklärt Hogl: „Ist die UVP durch, müssen dann die Grundablösen im Herbst 2015 und im Frühjahr 2016 durchgezogen werden. Ich hoffe, dass das reibungslos funktioniert. Dann steht dem Baubeginn und damit der Einhaltung des Zeitplanes nichts mehr im Weg.“
Zur Sache:
Die Unterlagen über die UVP liegen bis 22. Mai bei der Stadtgemeinde Hollabrunn im Rathaus und bei den Gemeindeämtern von Grabern, Guntersdorf und Wullersdorf jeweils während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf. Die öffentliche mündliche Verhandlung am 26. Mai im Stadtsaal beginnt um 9 Uhr. Von 8.30 bis 9 Uhr kann man sich in die Rednerlis-te eintragen lassen und danach eine Stellungnahme abgeben.
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