Stornogebühr ist kein Thema
Sollen Gastwirte eine Stornogebühr einheben, wenn Gäste Tische reservieren lassen, aber nicht kommen?
BEZIRK (jm). Gastwirte überlegen, ob von Gästen, die trotz Reservierung nicht ins Lokal kommen, eine Stornogebühr eingehoben werden soll. Auch wenn es immer noch die Ausnahme ist, dass Wirte einfach sitzengelassen werden, so häufen sich die Fälle, sagt Andreas Macher von der Schwarzen Kuchl in Krems. „Das wird leider immer mehr, und daher kocht das bei uns in der Branche sehr stark auf“, schildert Mario Pulker, der Obmann des Fachverbandes Gastronomie, die neueste Entwicklung. Der Trend würde dorthin gehen, dass Gäste für einen Abend in drei Lokalen reservieren, sich dann erst mit den Freunden in der Gruppe entscheiden, wohin man geht und in den anderen beiden Lokalen nicht einmal absagen würden. Deshalb rät die Wirtschaftskammer den Gastwirten, eine Stornogebühr zu verlangen, im Ausland sei das längst üblich.
Keine Probleme im Bezirk
Wir fragten Gastronome im Bezirk, inwieweit bei ihnen reservierte Tische leer bleiben und sie an die Einhebung einer Stornogebühr denken. „Dieses Problem habe ich nicht. Die Gäste reservieren meistens Plätze für das Mittagessen am Sonntag telefonisch und es klappt bestens“, weiß Harald Graf vom Retzerland-Hof in Zellerndorf zu berichten. In dieselbe Kerbe schlägt Hermann Dworzak vom Deinzendorfer Heurigen „weinstimmig“. „Wir haben keinen Anlass, eine Stornogebühr auch nur anzudenken“, so Dworzak. Auch in Hollabrunn kann sich Philipp Wagner auf seine Wirtshaus-Stammgäste verlassen: „Die Tischreservierungen per Telefon oder E-Mail funktionieren tadellos. Wenn viele Gäste am Sonntag um zwölf Uhr Mittag essen wollen, kann es vorkommen, dass wir sie bitten, eine halbe Stunde später zu kommen“, so Wagner.
Der Hollabrunner Gastronom Karl Riepl ist Bezirkssprecher der Wirte. In seinem Betrieb ist die Stornogebühr kein Thema: „Es gibt bei uns 220 Sitzplätze. Wenn gelegentlich eine Absage kommt, spielt das keine Rolle. Das Problem haben vor allem Haubenlokale mit wenig Platzangebot“, beschreibt Riepl die Situation. Der Wirte-Sprecher ortet auch ein rechtliches Problem bei einer allfälligen Einhebung einer Stornogebühr. „Da müssten bereits bei der Reservierung mehr Daten angegeben werden wie etwa durch eine E-Mail, wo der Reservierende die rechtlichen Folgen ausdrücklich akzeptiert“, so Riepl.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.