Prozesstag am Bezirksgericht
Falsche Beweisaussage und Absprache führte zu einer Verurteilung.
BEZIRK (jm). Weil ein LKW-Fahrer nicht gekommen war, griff Manuel D. zu einer verhängnisvollen Notlösung. „Ich rief Manfred S. an und überredete ihn, mit dem LKW zu fahren, obwohl ich wusste, dass er keinen Schein hatte“, sagte Manuel D. vor dem Bezirksrichter aus. Manfred S. fuhr mit dem LKW, wurde aber von einem ehemaligen Arbeitskollegen gesehen, der wusste, dass Manfred keinen Schein hatte und ihn anzeigte. Die Polizei beendete kurz darauf die gesetzeswidrige LKW-Fahrt und die Beteiligten mussten sich auf der BH Hollabrunn in einem Verwaltungsstrafverfahren verantworten.Falsche Beweisaussage bei BH
Zum Strafprozess kam es wegen einer falschen Beweisaussage von Manuel D. vor der BH. „Ich habe bei der BH falsch ausgesagt, dass ich mit dem LKW gefahren bin, weil ich Manfred S. schützen wollte“, so Manuel D. Für ihn endete das Strafverfahren diversionell mit 400,- Euro Geldbuße und 70,- Euro Pauschalkosten.
Zeugin Manuela H. von der BH Hollabrunn: „Die beiden haben sich abgesprochen.“ Auf die Frage von Richter Erhard Neubauer bezüglich Absprache antwortete Manfred S.: „Wir haben nichts abbesprochen, ich bekenne mich als nicht schuldig.“
Verurteilung wegen Absprache
Neubauer: „Die Sache mit der Absprache stinkt zum Himmel!“ Manfred S. wurde wegen Absprache und aufgrund seiner acht Vorstrafen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Er hat Berufung eingelegt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Freispruch in der vierten Runde
Der Strafprozess, bei dem es um Körperverletzung bei der Ballnachtrauferei vom 15. Jänner ging, endete nach vier Verhandlungen mit einem Freispruch für Johannes W.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.