Tochter und Nichte missbraucht
Die Opfer des sexuellen Missbrauchs im Familienkreis waren erst zehn Jahre.
HOLLABRUNN/RETZ/KORNEUBURG (mr). Wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs Minderjähriger musste sich ein 40-jähriger vor einem Korneuburger Schöffensenat verantworten.
Dem leugnenden, zuletzt in Hollabrunn wohnhaft gewesenen, Hilfsarbeiter legte die Anklage zur Last, sich im Jahr 2001 an seiner damals zehnjährige Nichte und zwischen 2009 und 2011 in Retz an seiner eigenen (damals zwischen zehn und dreizehn Jahre alten) Tochter in vielfachen Angriffen sexuell vergangen zu haben.
Die Öffentlichkeit war vom Beweisverfahren ausgeschlossen, die Berichterstattung fußt auf den öffentlichen Verfahrensabschnitten, insbesondere auf der Urteilsverkündung samt Begründung.
Berufliche Abwesenheiten seiner damaligen Gattin und die Ausgänge des Sohnes zum Fußballtraining nutzte der Angeklagte, der ab 2009 samt Familie in Retz lebte, um seine abartigen sexuellen Gelüste an der Tochter auszuleben.
Der Missbrauch seiner Nichte fand in der jeweiligen Wohnstätte ihrer Eltern in den Bezirken Baden bzw. Oberpullendorf (Burgenland) statt.
Der Senat sprach den Angeklagten schuldig und verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft. Nicht rechtskräftig, für den Verurteilten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
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