Verhüllungsgesetz polarisiert!

BEZIRK (jm). Seit 1.10. ist in Österreich das Anti-Verhüllungsgesetz in Kraft. Wer in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllt oder verbirgt, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Wir holten Stellungnahmen zu dem neuen Gesetz ein.

Höheres Maß an Sicherheit

LAbg. Richard Hogl (ÖVP) sieht das neue Gesetz sehr positiv, weil es die Sicherheit erhöht: „Bei aller Wertschätzung anderer Religionsgemeinschaften ist es in Österreich doch so, dass jeder erkennbar sein muss. Mit der Erkennbarkeit, zu der auch einheitliche Passfotos beitragen, wird ein höheres Maß an Sicherheit gewährleistet“, ist Hogl überzeugt. Bezirksrichter Erhard Neubauer ist für das neue Gesetz, weil bei Gericht die Identität der Zeugen und Angeklagten überprüft werden muss. „Der Oberste Gerichtshof hat schon vor einigen Jahren mehrfach festgestellt, dass eine Überprüfung der Identität bei Vollverschleierung nicht möglich ist. Die Zeugen und Angeklagten wurden daher aufgefordert, ihre Verschleierung abzunehmen“, so Neubauer.

Keine Auswirkungen

Rahim Kamili ist Imam der Albanischen Muslime. Er sieht durch das Anti-Verhüllungsgesetz keine Auswirkungen auf die islamische Glaubensgemeinschaft. „Wir haben schon lange vorher über das Verschleierungsverbot diskutiert. Die Verschleierung ist eine persönliche Entscheidung, die aber nichts mit dem islamischen Gesetz zu tun hat. Bei uns tragen die Frauen ein Kopftuch, sind aber nicht verschleiert“, so der Imam. Er lebt schon seit zehn Jahren in Österreich und für ihn ist klar, dass die österreichischen Gesetze zu akzeptieren sind.

Zweifel an der Wirksamkeit

Der Retzer Stadtrat Martin Pichelhofer (Die Grünen) bezweifelt, ob das Gesetz etwas bringen wird: „Es zielt auf die Bekleidung arabischer und afghanischer Frauen ab. Ich glaube nicht, dass durch dieses Gesetz die Sicherheit erhöht wird.“
Laut Bezirkshauptmann Andreas Strobl hat es an der BH Hollabrunn keine Probleme bei der Feststellung der Identität im Zusammenhang mit der Verschleierung gegeben. Auch beim Bezirkspolizeikommando Hollabrunn sind keine derartigen Fälle bekannt. Bezirks-Kdt. Stv. Eduard Widhalm: „Es hat bisher keine Amtshandlungen gegeben, bei denen die Identitätsfeststellung wegen einer Gesichtsverhüllung ein Problem gewesen wäre.“

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