Kastrationspflicht für die Katz?
Seit 12 Jahren gilt, dass freilaufende Katzen kastriert werden müssen. Viele Katzenhalter wissen das nicht.
BEZIRK (ae). Seit 2005 müssen laut dem bundesweiten Tierschutzgesetz alle Katzen kastriert werden. Ausgenommen davon sind nur Wohnungskatzen und Zuchtkatzen. Für alle, die einen Auslauf ins Freie haben und nicht zur Zucht verwendet werden, gilt die Kastrationspflicht, die im Vorjahr noch einmal verschärft wurde, denn bis dahin gab es eine Ausnahme für „Katzen in bäuerlicher Haltung“.
Dieser Passus wurde 2016 gestrichen. Die Missachtung des Gesetzes kann mit Strafen bis zu 3.900 Euro geahndet werden. Tierschutzvereine begrüßen die neuerliche Verschärfung der Bestimmungen. „Zahlreiche kleine Kätzchen landen im Tierheim oder werden sogar getötet. Mit der Ausweitung der Kastrationspflicht auf alle freilaufenden Katzen kann das in Zukunft verhindert werden“, sagt Indra Kley von der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“.
Der Verein wird heuer noch eine Informationskampagne zur Kastration von Katzen starten. Was auch sinnvoll ist, weil viele Katzenhalter das Gesetz offenbar noch immer ignorieren, wie jetzt im Frühjahr nächtens gut zu hören ist, wenn sich vor allem im ländlichen Raum die Katzen zum Liebesspiel treffen. Insgesamt dürften die Bestimmungen aber schon ein wenig greifen, wie Alexandra Goll, Katzenzüchterin aus dem Bezirk, feststellt. „Ich züchte Main-Coon-Katzen und zu mir kommen immer mehr Leute, die sagen, dass es gar keine Bauernhofkatzen mehr gibt.“
Wobei es nicht ganz klar ist, was man tun soll, wenn einem eine Streunerkatze zuläuft. Man müsste sie kastrieren lassen, könnte damit aber auch Schwierigkeiten mit dem Besitzer bekommen, dem zum Beispiel seine Wohnungs- oder Zuchtkatze abgehauen ist und die er jetzt kastriert zurückbekommt. „Damit riskiert der, der sie kastrieren lässt, eine Klage“, sagt Bezirkshauptmann Stefan Grusch. „Am sichersten ist es, sein Tier chippen zu lassen“, rät Alexandra Goll. „Dann wird beim Tierarztbesuch sofort erkannt, dass es sich um einen Ausreißer handelt und er wird dann nicht kastriert.“Wem aber „echte“ verwilderte Katzen zulaufen, der kann sie meist zu geringen, oft auch gar keinen Kosten, kastrieren lassen. Es gibt immer wieder Aktionen der Tierärztekammer, der Landesregierung und mancher Gemeinden, da gibt es die Katastration der Tiere bei vielen Tierärzten dann sogar gratis.
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