Hausordnung!
Hausordnung anno dazumal!
Ja so war es in der "guten, alten Zeit".
Diese Hausordnung hängt noch immer auf ihrem Platz.
Ob sich die Bewohner allerdings auch daran halten war nicht zu erfahren...
Haus-Ordnung
1. Die Mieth-Objekte sowie alle dazu gehörigen
Bestandtheile sind im guten Stande zu erhalten.
2. Zerbrochene Fensterscheiben sind unverzüglich
herstellen zu lassen, werden sonstige Gegenstände
ungewöhnlich beschädigt, so müssen selbe vor Rück=
gabe des Mieth-Objectes wieder in guten Stand ge=
bracht werden.
3. Umgestaltungen und Bauveränderungen dürfen v0n
den Parteien auf ihre eigenen Kosten, jedoch nur nach
vorheriger Anzeige beim Hauseigenthümer und des=
sen Bewilligungvorgenommenwerden.
4. Im Stiegenhause oder auf den Gängen ist das Klopfen
der Teppiche untersagt. Die Stiegen dürfen nicht verun=
reinigt werden.
5. Das Verkleinern des Holzes oder der Kohlen hat nicht
in den Küchen,sondern im Keller zu geschehen.
6. Der Boden darf nie mit einem Lichte betreten werden.
7. Die PT Parteien dürfen kein Geflügel und keine Asche
auf den Boden geben, sowie weder Mist noch Fetzen
oder Knochen in den Abort schütten.
8. Auf den Gängen u.Stiegen darf kein Lärm gemacht werden
Kinder dürfen nicht auf den Gängen u.Stiegen verweilen.
9. Harte Fussböden dürfen nie gewaschen werden. Oefen und
Sparherde müssen rechtzeitig gereinigt werden.
10. Mit dem Bezuge des Wassers aus derWasserleitung darf
nicht verschwenderisch vorgegangen werden. Der Abort u.
die Wasserermuscheln müssen rein gehalten u. darf in die=
selben weder Kehrichtnoch sonst etwas geworfen werden.
Wenn der Ablauf verstopft wird, obliegt der Partei die Be=
zahlung der Herstellungskosten.
11. Hunde sind von der Wohnung bis zum Hausthore und
zurück an der Leine zu führen.
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