Totenbeschauärzte
Langes Warten auf die Totenbeschau

Erst wenn der Totenbeschauer die Todesursache festgestellt hat, darf der Leichnam bewegt und abstransportiert werden | Foto: pexels
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  • Erst wenn der Totenbeschauer die Todesursache festgestellt hat, darf der Leichnam bewegt und abstransportiert werden
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Immer weniger Ärzte wollen Totenbeschau übernehmen. Die Lage spitzt sich zu. Anlass gab ein Fall in Pubersdorf, wo erst Stunden später ein Arzt gefunden wurde. 

KLAGENFURT LAND (sas). Der Tod eines Menschen muss in Österreich bescheinigt werden. Und zwar von Ärzten, die in der jeweiligen Gemeinde als Totenbeschau-Ärzte angelobt wurden.
Ein Fall in Pubersdorf zeigt, wie angespannt die derzeitige Situation betreffend Totenbeschau-Ärzten im Bezirk Klagenfurt Land ist.

Totenbeschau erst nach Stunden

Am 3. Feber gab es in Pubersdorf, Gemeinde Poggersdorf, einen Todesfall. "Dann begann die verzweifelte Suche nach einem Totenbeschau-Arzt, damit die Bestattung ihre Arbeit weiter fortsetzen kann", ärgert sich Bgm. Arnold Marbek. Die Bestatter dürfen die Toten nämlich erst nach der Beschau bewegen. Obwohl in Poggersdorf mehrere Ärzte angelobt sind, konnte keiner ausfindig gemacht werden. Nach Anfragen bei den Nachbargemeinden Grafenstein und Ebenthal gab es ebenso Absagen. Erst auf Nachfrage Ebenthals war ein Totenbeschau-Arzt aus Klagenfurt bereit, die Beschau durchzuführen.

Belastung für Angehörige

"Dass die Suche nach Totenbeschau-Ärzten über Stunden dauert, ist vor allem eine Belastung für Angehörige", so Marbek. Er fordert eine rasche Lösung.

Absagen in Ebenthal

In den letzten Wochen legten gleich drei Totenbeschau-Ärzte in Ebenthal ihre Tätigkeit nieder. Der Grund: Die Gemeinde hat nur den per Verordnung festgesetzten Entschädigungssatz angewiesen und die ohne Rechtsgrundlagen gestellten Honorarnoten nicht in der seitens der Ärzte geforderten Höhe beglichen.

Wer ist zuständig?

"Nicht die Ärztekammer ist dafür zuständig, eine Lösung zu finden, sondern das öffentliche Gesundheitssystem", informiert Petra Preiss, Präsidentin der Ärztekammer. Sie verteidigt auch die Kollegen: "Eine adäquate Bezahlung wäre die Grundvoraussetzung." Mit der Novelle des Kärntner Bestattungsgesetzes sollen auch Notärzte eine Totenbeschau vornehmen können. Seitens der Ärztekammer wird dies strikt abgelehnt.
"Ein weiteres Thema ist, dass sich Mediziner freiwillig für den Dienst der Totenbeschau melden, dann jedoch ewig auf einen Termin für die Angelobung warten", kritisiert Preiss die Gemeinden. Ohne diese ist keine Totenbeschau erlaubt.

Für Notärzte wird sich nichts ändern

"Im neuen Bestattungsgesetz, das sich derzeit in Begutachtung befindet, ist in keiner Weise die Rede davon, dass künftig Notärzte die Totenbeschau vorzunehmen haben", stellt LHStv. Beate Prettner klar. Für den Fall, dass ein Patient während eines Notarzteinsatzes verstirbt, ist es vorgesehen, dass dieser den Tod bestätigt. 

Aufgabe der Gemeinden

Laut Gesetz sind die Angelegenheiten der Totenbeschau Aufgabe der Gemeinden. 107,30 Euro werden den Angehörigen gemäß der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2014 für eine Totenbeschau nach § 6 Kärntner Bestattungsgesetz – K-BStG verrechnet. Das Geld geht zum Großteil an den Totenbeschauer, der Rest an die Gemeindeverwaltung. Wenn nun der Gemeindebund eine Erhöhung des Totenbeschautarifes auf 122 Euro plus Kilometergeld angeboten hat, bedeutet das: Gemeinden müssen dazuzahlen. Man geht davon aus, dass der Gemeindebnd ab einer gewissen Tarifhöhe keine Mehrheit mehr zustande bringen wird. 
Geplant ist weiters, dass Totenbeschauärzte künftig nicht mehr persönlich und vor Ort angelobt werden.

Erst wenn der Totenbeschauer die Todesursache festgestellt hat, darf der Leichnam bewegt und abstransportiert werden | Foto: pexels
Petra Preiss, Präsidentin der Ärztekammer | Foto: Ärztekammer
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